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Die Verhandlungen im - Landtage gestalteten sich regel-
mäßig -- wenigstens äußerlich =- recht einfach.
Nach vorangegangenem Gottesdienste erschienen die Be-
rufenen in dem zur Abhaltung des Landtages eingeräumten
Lokale, wo der als landesfürstlicher Kommissär bestimmte Land-
vogt an d's Versammelten eine Ansprache hielt, in deren
Laufe er d:!? Vestimmungen der Verfassung vortrug und das
ihm vom Fürsten verschlossen zugekommene, mit dessen eigen-
händiger Unterschrift versehene „Postulat“ angesichts der Ver-
sammlung entsiegelte, zur Vorlesung brachte und näher erläuterte.
Da eine eigentliche Debatte nicht vorgesehen war, wurde
gewöhnlich sofort zur Abstimmung geschritten, die allerdings
häufig zum Anlaß genommen wurde, verschiedene Wünsche
vorzubringen, zu welchen dann der landesfürstliche Kommissär
Stellung nehmen mußte.
T » österreichischen Behörden hatten verlangt, daß dem
jeweilia durch den leitenden Rentmeister vertretenen k. k. Rent-
amte Feldkirch; als dem Repräsentanten der in Liechtenstein
gelegenen k. kf. österreichischen Besigungen der erste Platz unter
den Landständen eingeräumt werde, und der Fürst hatte dies
nach seiner ausdrücklichen Erklärung deshalb zugestanden, „um
einen Beweis ehrfurchtvoller Gesinnungen gegen den Aller-
höchsten Hof abzulegen“; so wurde also die erste Stimme
schaft8gefällen noch eine „standesmäßige“ Zivilliste geben könnte. Er über-
sieht bei dieser Frage offenbar, daß die Bevölkerung außerhalb Liechten-
steins überall und zwar auch in den demokratisch regierten Staaten
zu den Repräsentationskosten des Staatsoberhauptes verhältnis-
mäßig herangezogen wird ; wenn Kaiser weiter bekrittelt, daß der Fürst
im Lande Dominikalgefälle bezog, so geht er hiebei über die ihm doch
sicher bekannte Tatsache hinweg, daß der Fürst nur solche Gefälle be-
30g, welche seinerzeit als Privatrechte von den Grafen von Hohenems
erkauft worden waren oder zu denen er sonst ein Recht hatte und
daß et einen beträchtlichen Teil dieserPrivatgefälle wieder für Landes-
zwecke verwendete. -- Kaiser wirft (S. 501) einen hämischen Seitenbli>
auf die „staatswirtschaftlichen Kenntnisse“ der „Staatsreformatoren“ Hauer
und Scuppler, weil einige. Abgaben mäßig erhöht wurden, bleibt aber
die Aufklärung schuldig, wie den gesteigerten Staatsbedürfnissen anders
als durch Erschließung neuer staatlicher Einnahmsquellen hätte entsprochen
werden können. Seine abfällige, von Parteigeist erfüllte Kritik hat hier
(S. 499 bis 504) gar keinen Boden, und seine Darstellung gewinnt
stellenweise geradezu pamphletartigen Charakter.