Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

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Die Verhandlungen im - Landtage gestalteten sich regel- 
mäßig -- wenigstens äußerlich =- recht einfach. 
Nach vorangegangenem Gottesdienste erschienen die Be- 
rufenen in dem zur Abhaltung des Landtages eingeräumten 
Lokale, wo der als landesfürstlicher Kommissär bestimmte Land- 
vogt an d's Versammelten eine Ansprache hielt, in deren 
Laufe er d:!? Vestimmungen der Verfassung vortrug und das 
ihm vom Fürsten verschlossen zugekommene, mit dessen eigen- 
händiger Unterschrift versehene „Postulat“ angesichts der Ver- 
sammlung entsiegelte, zur Vorlesung brachte und näher erläuterte. 
Da eine eigentliche Debatte nicht vorgesehen war, wurde 
gewöhnlich sofort zur Abstimmung geschritten, die allerdings 
häufig zum Anlaß genommen wurde, verschiedene Wünsche 
vorzubringen, zu welchen dann der landesfürstliche Kommissär 
Stellung nehmen mußte. 
T » österreichischen Behörden hatten verlangt, daß dem 
jeweilia durch den leitenden Rentmeister vertretenen k. k. Rent- 
amte Feldkirch; als dem Repräsentanten der in Liechtenstein 
gelegenen k. kf. österreichischen Besigungen der erste Platz unter 
den Landständen eingeräumt werde, und der Fürst hatte dies 
nach seiner ausdrücklichen Erklärung deshalb zugestanden, „um 
einen Beweis ehrfurchtvoller Gesinnungen gegen den Aller- 
höchsten Hof abzulegen“; so wurde also die erste Stimme 
schaft8gefällen noch eine „standesmäßige“ Zivilliste geben könnte. Er über- 
sieht bei dieser Frage offenbar, daß die Bevölkerung außerhalb Liechten- 
steins überall und zwar auch in den demokratisch regierten Staaten 
zu den Repräsentationskosten des Staatsoberhauptes verhältnis- 
mäßig herangezogen wird ; wenn Kaiser weiter bekrittelt, daß der Fürst 
im Lande Dominikalgefälle bezog, so geht er hiebei über die ihm doch 
sicher bekannte Tatsache hinweg, daß der Fürst nur solche Gefälle be- 
30g, welche seinerzeit als Privatrechte von den Grafen von Hohenems 
erkauft worden waren oder zu denen er sonst ein Recht hatte und 
daß et einen beträchtlichen Teil dieserPrivatgefälle wieder für Landes- 
zwecke verwendete. -- Kaiser wirft (S. 501) einen hämischen Seitenbli> 
auf die „staatswirtschaftlichen Kenntnisse“ der „Staatsreformatoren“ Hauer 
und Scuppler, weil einige. Abgaben mäßig erhöht wurden, bleibt aber 
die Aufklärung schuldig, wie den gesteigerten Staatsbedürfnissen anders 
als durch Erschließung neuer staatlicher Einnahmsquellen hätte entsprochen 
werden können. Seine abfällige, von Parteigeist erfüllte Kritik hat hier 
(S. 499 bis 504) gar keinen Boden, und seine Darstellung gewinnt 
stellenweise geradezu pamphletartigen Charakter.
	        

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