Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

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Fürstentum Liechtenstein habe täglich für 150 Mann Infan- 
terie und 50 Mann Kavallerie Lebensmittel und Fourage nach 
Feldkirch zu schaffen, sechs Transportfuhren zum Bedarfe der 
Truppen täglich zu stellen und müsse überdies nach dem Bei- 
spiele Vorarlbergs gänzlich entwaffnet werden; Waffen und 
Munition seien bei strenger Verantwortung des Landvogts 
dem General abzuliefern. 
Schuppler wurde nicht müde, auf die Zugehörigkeit Liech- 
tensteins zum Rheinbunde, auf das ruhige Verhalten des 
Landes während des nachbarlichen Aufstandes und auf die 
durch frühere Truppeneinouartierungen verursachte Armut der 
Bevölkerung hinzuweisen; dies hatte zur Folge, daß der Ge- 
neral die Ordre zur Vorpflegung der Truppen zurüknahm, sich 
mit einer einmaligen Lieferung von 50 Zentnern Heu begnügte 
und auch die täglichen Vorspannsfuhren bis auf zwei Wägen 
herabminderte, für sich aber eine Erkenntlichkeit von 220 fl. 
in Anspruch nahm, die denn auch vom Lande nach der Steu- 
errepartition aufgebracht und dem General eingehändigt wur- 
denz!) bei einer neuerlichen Zitation, die Schuppler erhielt, 
verlangte Froment jedoch abermals als Gegenleistung für die 
Ordnung, die er unter d-1 Truppen halte und für den Schuß, 
ven er dem Lande durch Lerschonung desselben mit Cinquar- 
tierungen zukommen lasse, einen Beitrag von 300 fl., der ohne 
Konkurrenz der Untertanen aus den fürstlichen Renten geleistet 
werden solle, indem er durchblicken ließ, daß er dem Lande 
bei allfälliger Weigerung große Unkosten verursachen könnte ; 
er begnügte sich aber schließlich mit 150 fl., die ihm auch be- 
zahlt. wurden. ?* 
Die vorgeschriebene Entwaffnung wurde vorgenommen, 
das Resultat war, daß nur 30 Gewehre abgeliefert wurden, 
was aber Froment durchaus nicht genügte, weshalb er den 
n Bericht Sdupplers vom 17. September 1809 Nr. 418/pol., 
L. R. A. (im Faszikel 1, 3, wo sich alle auf diese Angelegenheiten be= 
züglichen Akten vorfinden); Büchel, S. 267, schreibt diese erfolgreiche 
Intervention (offenbar nur infolge eines lapsus calami) dem Landvogt 
Menzinger zu, der damals aber den Dienst schon längst verlassen hatte 
und inzwischen auch gestorben war. 
2) Bericht Schupplers vom 17. September 1809, Nr. 418/pol,
	        

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