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Grundbüchern vorschrieb, auszeichnende Erwähnung, weil
durch >45yelbe erst die- Sicherheit des Privatbesiges und der
Kredit d-8 Landmannes begründet und gehoben wurde; die
Anlegung **x Grundbücher und in Verbindung damit die Re-
vidierur 7 jämtlicher Kapitalbriefe zum Zwecke der Feststellung
und Lerz: hnuy3 aller Hypothekarschulden war eine unter
den damaligen v-rworrenen Besit- und Schuldverhältnissen
überaus mithevolle und schwierige Arbeit, um deren Durch-
führuns | *% unermüdliche Landvogt Schuppler ein dau-
erndes 1er : erworben hat.
7 x enorwo Fortschritt, der unter den damaligen Ver-
hältnisse gema“ * wurde, springt umsomeyr in . die Augen,
wenn » » bedenken, daß das liechtensteinische & rundbuch schon
seit .fa*t 190 Jahren funktioniert und seinem , wee selbst jetzt
noch genü“. während in den an Liechten rein grenzenden
schweizerisczen Kantonen Graubünden und < .. Gallen auch
gegenwärtig noch kein eigentliches Grundbuch besteht und in
dem benachbarten österreichischen Kronlande Vorarlberg erst
vor kurzer Zeit mt der Crrichtung eines Grundbuches an
Stelle des unvou.ommenen Verfachbuches begonnen wurde. =-
Es sollte nicht lange währen, bis Schupplexr die Schwierig-
keiten seiner € ellung recht unangenehm zu fühlen bekam.
Während dor kriegerischen Ereignisse, die im Jahre 1809
ihren Schauplatz in Tirol un" Vorarlberg hatten, war es in
Liechtenstein wegen der. neuen Ordnung der Dinge zu Unruhen
gefommen, die von Triesen und Balzers ausgegangen waren.
Am 8. Juni 1809 zog eine größere Anzahl von Bürgern
dieser Gemein“ 1 nacb Laduz, wo eine Gemeindeversammlung
abgehalten w:“ ', welche den Leschluß faßte, sich an Vorarl-
berg anzu; . . wenn dem Legehren auf Wiederherstellung
der alten ästä«. 2 nicht stattgegeben würde ; eine sogenannte
Gemeinduv-. »utati: 4 wanderte darauf von Ort zu Ort und
suchte d.2 Leute ,. bewegen, ihren Bestrebungen beizutreten ;
am 12 zuni 1399 versammelte sich ein zahlreicher Ausschuß aus
jeder Gemeinde 1" der landesfürstlichen Taferne zu Vaduz,
wo der Eschner Hichter Johann Allgäuer ein Gesuch verfaßte,
das am nämlichen Tage spät abends durch alle Richter des
Landes dem Oberamte übergeben wurde. In diesem Gesuche