Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

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Zwecke für die Wähler 300 bis 400 fl. aufwenden mußte, so 
daß er unter Umständen ruiniert werden konnte, wenn er kein 
Vermögen besaß. !) 
Die Zahl der Streitigkeiten und Prozesse, die aus den 
mangelhaften Amtshandlungen der Landammänner hervor- 
gingen, stieg bei dem geringen Respekt, den ihre Aussprüche 
fanden, naturgemäß in unglaublicher Weise; nicht minder ver- 
vielfältigten sih 2.2 “Zusammenkünfte der Gerichte und 
daher auch v:e bezüglichen Kosten. Da die Gerichtspersonen 
sich nebstbei jeden Tritt und Tritt von den Parteien be- 
zahlen ließen, erwucht “> den letzteren viele unnötige Auslagen. 
Wie beschaffen xy Verwaltung und die Rechtsprechung 
war, die unter der Ngide der Landammänner vor sich ging, 
mag daraus entnommen werden, daß ein großer Teil der 
Richter weder lesen noch schreiben konnte. 2) 
Diesen anarchischen Zuständen machte der Fürst ein 
Ende, indem er das seit der Auflösung des deutschen Reiches 
ohnedies hinfällig gewordene Institut der Landam- 
männer, welches fich zuletzt nur als Karrikatur einer öffent- 
lichen Einrichtung darstellte und geeignet war, das Land all- 
gemeinem Syotte auszusezen, mit 1. Jänner 1809 ausdrü>- 
lich aufhob und gleichzeitig verfügte, daß von dem nämlichen 
Zeitpunfte an die von den Landammännern ausgeübte Judi- 
katur an das fürstliche Oberamt in Vaduz überzugehen habe. 3) 
1) Bericht Menzingers vom 12. Juni 1805, L. R. A. (alte Registratur, 
Faszikel 1.) Die Überlieferung großer Schwelgereien, zu welchen die 
Landammannswahlen Anlaß gaben, hat sich bis in die Gegenwart er- 
halten; in Vaduz- soll einmal bei Gelegenheit einer solchen Wahl der 
Wein aus Kübeln getrunken worden sein; der Gewählte wollte den 
Wählern offenbar in propiger Art seine Würdigkeit zum Amte beweisen. 
2) Sgl. Büchel, S. 86; der Kooperator Pümpel (gest. 1816) war 
von der Gemeinde Triesen wegen mangelhafter Versehung der Schule 
beim bischöflichen Ordinariate in Chur verklagt worden; über den Vor- 
wurf, daß er nichts leiste, verantwortete er sich damit, daß dies die 
dummen Bauern gar nicht beurteilen können, da selbst von den 
Richtern die meisten weder lesen no< schreiben können; 
er könne aus Ochsen und Eseln keine Nachtigallen machen. 
3) Nach Kaiser, der an der Regierung der Fürsten aus dem Hause 
Liechtenstein überhaupt kein gutes Haar läßt, vollzog sich die Aufhebung 
des Landammannamtes unter ganz anderen Gesicht8punkten : er s<reibt 
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