Volltext: Liechtensteiner Palette

Regierung auch die für Liechtenstein erforderlichen Beamten. Das 
Oberlandesgericht in Innsbruck wurde mit der letztinstanzlichen 
Rechtssprechung in Zivil- und Strafsachen betraut. — Im Jahre 1858 
wurde das Österreichische Geld und 1900 die Kronenwährung ein- 
zeführt. 
Während des Weltkrieges 1914—1918 war das Fürstentum Liechten- 
stein trotz der engen Anlehnung an Österreich ein neutraler Staat. 
Diese politische Neutralität verhinderte jedoch nicht, daß das Fürsten- 
tum im Laufe des Krieges infolge der Verträge mit Österreich in 
eine wirtschaftlich bedrängte Lage geriet. Die schwierigen Lebensbe- 
dingungen, die einschneidenden Einschränkungen, Entbehrungen und 
die Not führten zu einer Entfremdung gegenüber dem Zollnachbar. 
Die vollständige Zerrüttung der Kronenwährung traf die in Entwick- 
lung begriffene liechtensteinische Volkswirtschaft dermaßen, daß die 
Auflösung der Vertragsverhältnisse mit Österreich gefondert wurde. 
Das bisherige Vertragssystem wurde am ı. Oktober 1919 im Einver- 
ständnis mit dem Vertragspartner als außer Kraft gesetzt betrachtet. 
Nach einem kurzen Interregnum folgte die Konstituierung Liechten- 
steins als selbständiges Zollgebiet. Bedingt durch die autonome liech- 
tensteinische Zollpolitik, wurden neue Fiskalabgaben erhoben, was 
für die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Landes keineswegs vorteilhaft 
war. Die Notlage wurde eher noch vergrößert. Es kam sogar so weit, 
daß der Fürst 1920 dem Lande ein Darlehen von 550000 Franken 
gewährte. 
Durch den Zerfall der Kronenwährung wurde in Liechtenstein mehr 
und mehr der Schweizerfranken als Zahlungsmittel im Geschäftsver- 
kehr eingeführt (die gesetzliche Regelung der Währungsreform er- 
folgte jedoch erst 1924). Diese währungspolitische Neuorientierung, 
und die während des Krieges mit der Schweiz notgedrungen ange- 
bahnten wirtschaftlichen Beziehungen, gaben in der Folge den Anstoß 
zu Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die zum 
Zollvertrag vom 29. März 1923 führten. 
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