Volltext: Liechtensteiner Palette

einige Änderungen desselben verlange. Die Gegner des Zollvertrages 
nahmen nun die Gelegenheit wahr, mehrere Petitionen an den Land- 
tag zu richten und den Zollanschluß an die Schweiz zu verlangen. In 
der Landtagssitzung vom 21. Jänner 1864 wurde der Zollvertrag mit 
Osterreich abermals, jedoch mit verschiedenen Abänderungen, wieder 
abgeschlossen. Für den günstigen Abschluß haben sich der Bevollmäch- 
tigte des Landesfürsten, Dr. Cajetan Mayer, und der damalige Landes- 
verweser von Hausen eingesetzt. Im Jahre 1876 wurde der Zollvertrag 
nochmals erneuert. 
Der Zollvertrag war jedoch nicht der einzige Vertrag, den der Fürst 
und das Fürstentum mit Österreich abschloß. 1880 übernahm Öster- 
reich auf Ersuchen hin die außenpolitische Vertretung Liechtensteins. 
Mittels Zirkularnote vom 24. Oktober 1880 wies das österreichisch- 
ungarische Ministerium des Äußeren seine Auslandsvertretungen an, 
auch liechtensteinische Interessen wahrzunehmen. Am 4. Oktober 
1911 wurde zwischen beiden Regierungen ein Übereinkommen be- 
treffend die Verwaltung des Post-, Telegrafen- und Telefondienstes 
im Fürstentum Liechtenstein geschlossen (in Kraft getreten am I. I. 
1912). Nach diesem Vertrag galten die das PTT-Wesen betreffenden 
Ssterreichischen Gesetze und Vorschriften, sowie die Bestimmungen 
der auf diese Dienstzweige bezüglichen Verträge und Übereinkommen 
mit fremden Ländern in Liechtenstein in gleicher Weise wie im Öster- 
reichischen Kronlande Vorarlberg. Der PTT-Dienst wurde von der 
österreichischen Postverwaltung geführt. — Am 14. Jänner 1870 er- 
teilte der Landesfürst einvernehmlich mit dem liechtensteinischen 
Landtage die Bewilligung zum Bau einer österreichischen Eisenbahn- 
verbindung von Feldkirch nach Buchs, Kt. St. Gallen, über liechten- 
steinisches Hoheitsgebiet. — Das Rechtswesen wurde in den Grund- 
zügen mit demjenigen in Österreich in Übereinstimmung gebracht. So 
wurde z. B. das allgemeine österreichische Bürgerliche Gesetz und das 
österreichische Strafgesetz von Liechtenstein übernommen. Durch Ju- 
stizvertrag mit Osterreich-Ungarn von 1884 stellte die österreichische 
ja
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.