Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

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3. Die neue Zollgrenze. 
Vergleiche hiezu die vorstehende Karte: 
ac = die neue Zollgrenze . . . . . 33 km 
ab = die Rheingrenze . . . . 27h Ÿ, 
bc — die liechtensteinisch-bündnerische Grenze 10 
Kein Satz in der ganzen Botschait vermochte unter der 
Grenzbevülkerung, ob Freund oder Gegner des Vertrages, 
ebenso beim gesamten ortskundigen Zollpersonal, hoch und 
niedrig, so viel Befremden, ja, fôrmliche Bestürzung auszu- 
lósen als dieser eine (Seite 7 und 8): Die neue Zollgrenze sei 
pur Abwehr des Schmuggels besser geeignet als die alte Rhein- 
inie! 
Ehe wir den Vater Rhein als untauglich aus dem Dienst ent- 
lassen, wird es doch geboten sein, die Karte genauer anzusehen 
und in der Wacht am Rhein ergraute Beamte zu hóren. Der 
mächtige Strom mit seinen hohen Dämmen, mit seiner Breite 
von reichlich 100 Meter, ist von jeder Stelle des Dammes aus, 
nicht nur auf seine Breite, sondern auch auf einige hundert 
Meter Länge zu überblicken. Die neue Grenze hingegen durch- 
schneidet, vom Rhein ausgehend in zirka drei Kilometer lan- 
ger Strecke ein mit Gebüsch durchsetztes Streueriet, überquert 
dann die Strasse Nofels-Rugell und steigt von da durch Wal- 
dung auf den Rücken des Schellenbergs, der von ihr nicht 
umfasst, sondern in liechtensteinisches und österreichisches 
Zollgebiet geteilt wird. Etwas unterhalb der südlichen Seite 
des Hügelrückens biegt die Grenzlinie gegen Südwesten um, 
läuft zirka 1*/» Kilometer parallel dem Kamme, windet sich 
dann um die kleine österreichische Ortschaft Hub herum und 
erreicht von dort quer über das Riet die Strasse Feldkirch- 
Schaan, um von hier aus sich dem Gebirge zuzuwenden. Die 
ganze Strecke vom Rhein bis hieher, besonders aber die zirka 
drei Kilometer lange, auf dem Schellenberg liegende Teil- 
strecke ist leicht begehbar, aber sehr unübersichtlich und da- 
her, gleich der Strecke Sareiserioch-Naaf, wie die letzten Jahre 
zur Genüge zeigten, ein wahres Dorado für den Schmuggel 
und den Uebertritt von schriftenlosem Gesindel. Die vier 
Rheinbrücken sind dagegen Tag und Nacht vom Zollpersonal 
bewacht oder geschlossen, der übersichtliche Rhein ist von 
verhältnismässig wenig Grenzpersonal sicher zu überwachen, 
da derselbe für den mit Kontrebande beladenen Schmuggler 
nur mit Hilfsmitteln (Schiff oder Floss) traversiert werden 
kann. Man sollte nicht glauben, dass hierüber Meinungsver- 
schiedenheiten bestehen könnten. Nicht zuletzt war es die 
gute Rheingrenze, die seinerzeit Oesterreich veranlasste, mit
	        

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