Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

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rechnungsweise zurückzuführen. Von den Brutto-Einnahmen 
der vorarlbergischen und liechtensteinischen Zollämter 
wurden die Vergütungen wegen unrichtiger Abhebungen und 
die Kosten der Zollämter abgezogen, dann von den Rein- 
erträgnissen der Zölle ein Drittel als Ertrag der in Vorarl- 
berg und Liechtenstein für andere Teile Oesterreich-Un- 
garns stattfindende Verzollungen zurückbehalten und die übri- 
gen zwei Drittel nach Verhältnis der Bevölkerungszahl von 
Vorarlberg und Liechtenstein verteilt. Hiezu ist zu bemerken, 
dass zum Beispiel beim österreichischen Hauptzollamt in Buchs 
gegen 99 Prozent aller vorgenommenen Verzollungen Waren 
betrafen, die für andere Teile Oesterreichs bestimmt waren, 
und dass die für Vorarlberg und Liechtenstein 
verzollten Waren höchstens 1—2 Prozent ausmach- 
ten; dessen ungeachtet wurde den Liechtensteinern ihr An- 
teil an den verbleibenden 66°/s Prozent aller Verzollungen 
ausgerichtet. Der Verfasser der vorerwähnten Publikation, 
wie auch Herr Dr. Lorenz erklären daher übereinstimmend, 
dass der Österreichisch-liechtensteinische Zollvertrag für 
Liechtensteinausserordentlich günstig war. 
Die Verhältnisse in Liechtenstein haben sich im letzten 
Dezennium nicht wesentlich geändert, zum mindesten nicht 
derart, dass man den damaligen Zolleinnahmen von 1.93 Kro- 
nen pro Kopf und Jahr, heute eine solche von Fr. 16 gegen- 
überstellen darf, wie dies in der bundesrätlichen Botschaft 
(Seite 16, Absatz 3) geschieht. Aber auch dann, wenn wir 
diesen Ansatz von Fr. 16 in Rechnung stellen, kommen wir, 
wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, nur auf eine Ein- 
nahme von rund Fr. 128,000, von der dann noch die Mehr- 
kosten für die Personalvermehrung in Abzug zu bringen sind. 
Eingangs der Botschaft (Seite 2, Absatz 2) ist erwähnt, 
dass das Fürstentum Liechtenstein, nach einer Volkszählung 
vom 21. Dezember 1921 eine Einwohnerzahl von 11,565 Per- 
sonen aufweise. Hievon waren aber 3531 Einheimische als 
,abwesend" gemeldet, was zwar in der bundesrátlichen Bot- 
schaft nicht enthalten ist, wohl aber in dem Gutachten, das 
Herr Dr. Jakob Lorenz, Privatdozent an der eidgenóssischen 
technischen Hochschule in Zürich, über die Zollanschlussirage 
zu Handen des liechtensteinischen Landtages ausgearbeitet 
hat. Diese nicht im Lande anwesenden Personen scheiden 
für die Berechnung der Zolleinnahmen aus, so dass nur noch 
eine Bevölkerungszahl von 8034 bleibt, die bei einer Belastung 
von Fr. 16 pro Kopf eine Zolleinnahme von 8034 X 16'— 128,544 
Franken in Aussicht stellt, Wie schon erwähnt, müssen von
	        

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