Volltext: 100 Jahre Blasmusik in Eschen

Protokoll 
Ueber die Vereinigung der Musikkapelle und der Bürger- 
mıSik Eschen am 21. März 1946 
Die beiden Musikvereine, Bürgermusik und Musikkapelle 
£schen, vereinigen sich unter folgenden Bedingungen, 
Art, 1 
Aenderung ihrer bisherigen Namen auf den Namen 
"Harmonie-Musik-Eschen" 
Art. 2 
Die Uniformen der beiäen Vereine werden veräussert und 
jen Erl&s aus denselben zu einem Fond für neue Uniformen an- 
zelegt. 
Art. 3 
Das Vereinsvermögen an Instrumenten, Uniformen, Musika- 
lien Barmitteln und ete, beider Vereine geht auf den neuen 
/erein über. 
Ärt. 4 
Das Protokollbuch der Musikkapelle wird vom neuen Vereine 
übernommen und weiter geführt. Von den Mitgliedern der Bürger- 
musik werden die Aktiven Jahre angerechnet, 
Ferner werden sämtliche Ehren- & Passivmitglieder der bei- 
lien Vereine übernommen. 
Art. 5 
Als Kapellmeister wird Herrn Hans }ähr von Feldkirch 
estellt. 
Sollte innert 2 Jahren von Mitgliedern von einem der bei- 
ijen Vereine irgend etwas unlegales gegen den Dirigenten unter- 
ı10mmen werden, so behält sich die Gegenseite vor, den folgenden 
Dirigenten zu bestellen. 
Sollte aber der Kapellmeister aus eigenem Willen nicht 
mehr kommen, haben alle Vereinsmitglieder das gleiche Wahlrecht. 
Art. 6 
Für die VUebergangszeit auf die Dauer von zwei Jahren wird 
3in Ausschuss von 4 Mitgliedern, von jeder Vereinsseite 2 be- 
stellt, welche die Aufgabe haben, jedwelche Streitigkeiten zu 
ıntersuchen und zu schlichten. 
Die vier Ausschussmitglieder dürfen nicht der Vereins- 
Leitung aägehören. 
Ärt, bed 
Die Vereinsleitungen beider Vereine werden aufgelöst 
and Neuwahlen durchgeführt. 
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Pür "*8 Musikkapelle für die Bürgermusik 
Uoıslae Mitglieder. 
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