Protokoll
Ueber die Vereinigung der Musikkapelle und der Bürger-
mıSik Eschen am 21. März 1946
Die beiden Musikvereine, Bürgermusik und Musikkapelle
£schen, vereinigen sich unter folgenden Bedingungen,
Art, 1
Aenderung ihrer bisherigen Namen auf den Namen
"Harmonie-Musik-Eschen"
Art. 2
Die Uniformen der beiäen Vereine werden veräussert und
jen Erl&s aus denselben zu einem Fond für neue Uniformen an-
zelegt.
Art. 3
Das Vereinsvermögen an Instrumenten, Uniformen, Musika-
lien Barmitteln und ete, beider Vereine geht auf den neuen
/erein über.
Ärt. 4
Das Protokollbuch der Musikkapelle wird vom neuen Vereine
übernommen und weiter geführt. Von den Mitgliedern der Bürger-
musik werden die Aktiven Jahre angerechnet,
Ferner werden sämtliche Ehren- & Passivmitglieder der bei-
lien Vereine übernommen.
Art. 5
Als Kapellmeister wird Herrn Hans }ähr von Feldkirch
estellt.
Sollte innert 2 Jahren von Mitgliedern von einem der bei-
ijen Vereine irgend etwas unlegales gegen den Dirigenten unter-
ı10mmen werden, so behält sich die Gegenseite vor, den folgenden
Dirigenten zu bestellen.
Sollte aber der Kapellmeister aus eigenem Willen nicht
mehr kommen, haben alle Vereinsmitglieder das gleiche Wahlrecht.
Art. 6
Für die VUebergangszeit auf die Dauer von zwei Jahren wird
3in Ausschuss von 4 Mitgliedern, von jeder Vereinsseite 2 be-
stellt, welche die Aufgabe haben, jedwelche Streitigkeiten zu
ıntersuchen und zu schlichten.
Die vier Ausschussmitglieder dürfen nicht der Vereins-
Leitung aägehören.
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Die Vereinsleitungen beider Vereine werden aufgelöst
and Neuwahlen durchgeführt.
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Pür "*8 Musikkapelle für die Bürgermusik
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