Volltext: Fürstentum Liechtenstein

WAPPEN DER GEMEINDE SCHELLENBERG 
Einen in Schwarz, Gold, Schwarz, Gold quergeteilten Schild, 
das untere Feld in Gold mit drei Zinnen bewehrt. 
Die Farben Schwarz und Gold erinnern an das Herrengeschlecht 
derer von Schellenberg und die drei Zinnen an die Burg. 
Das Wappen wurde der Gemeinde Schellenberg von Seiner 
Durchlaucht dem Regierenden Fürsten am 28. März 1940 mit Ur- 
kunde überreicht. 
FLAGGE DER GEMEINDE SCHELLENBERG 
Vierfach quergeteilt: Schwarz, Gold, Schwarz, Gold. 
VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGS- 
AUFBAU 
DR. WALTER 
KIEBER 
MONARCHIE UND VOLKSSOUVERÄNITÄT 
Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erb- 
monarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grund- 
lage; die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und 
wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfas- 
sung ausgeübt. So lautet Artikel 2 der geltenden Verfassung vom 
5. Oktober 1921. Durch diesen Verfassungsartikel ist der staats- 
rechtliche Charakter des Fürstentums grundsätzlich bestimmt. 
Der liechtensteinische Staat stellt eine Vereinigung von Monarchie 
und Volkssouveränität dar. Der Aufbau des Staates ist dement- 
sprechend dualistisch. Auf der einen Seite steht der Landesfürst, 
dessen Rechte im Staat auf der erblichen Thronfolge beruhen und 
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