WAPPEN DER GEMEINDE SCHELLENBERG
Einen in Schwarz, Gold, Schwarz, Gold quergeteilten Schild,
das untere Feld in Gold mit drei Zinnen bewehrt.
Die Farben Schwarz und Gold erinnern an das Herrengeschlecht
derer von Schellenberg und die drei Zinnen an die Burg.
Das Wappen wurde der Gemeinde Schellenberg von Seiner
Durchlaucht dem Regierenden Fürsten am 28. März 1940 mit Ur-
kunde überreicht.
FLAGGE DER GEMEINDE SCHELLENBERG
Vierfach quergeteilt: Schwarz, Gold, Schwarz, Gold.
VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGS-
AUFBAU
DR. WALTER
KIEBER
MONARCHIE UND VOLKSSOUVERÄNITÄT
Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erb-
monarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grund-
lage; die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und
wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfas-
sung ausgeübt. So lautet Artikel 2 der geltenden Verfassung vom
5. Oktober 1921. Durch diesen Verfassungsartikel ist der staats-
rechtliche Charakter des Fürstentums grundsätzlich bestimmt.
Der liechtensteinische Staat stellt eine Vereinigung von Monarchie
und Volkssouveränität dar. Der Aufbau des Staates ist dement-
sprechend dualistisch. Auf der einen Seite steht der Landesfürst,
dessen Rechte im Staat auf der erblichen Thronfolge beruhen und
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