Mit Gesetz vom 20. Januar 1981 wurde insofern eine wesent-
liche Änderung vorgenommen, als der Bereich der Jugendpflege
infolge der Neufassung des Jugendgesetzes dem Jugendamt über-
tragen wurde.
Die erste Aufgabe des Kulturbeirates nach dem neuen Gesetz
besteht darin, die Regierung in allen kulturellen Belangen, für
welche sie zuständig ist, zu beraten. Diese Beratung kann aus
sigener Initiative oder über Anstoss seitens der Regierung oder
von anderer Seite erfolgen. Eine weitere Aufgabe liegt auch in
der Beratung und finanziellen Unterstützung massgebender pri-
vater Träger des Kulturlebens.
Mit gleichem Datum wie der Kultur- und Jugendbeirat wurde
auch die staatliche Stiftung «Pro Liechtenstein» ins Leben geru-
fen, deren Verwaltung ebenfalls in den Pflichtenkreis des Kul-
turbeirates gehört. Die Erträgnisse dieser Stiftung dienen der
Prämiierung besonderer Leistungen auf dem Gebiete des kultu-
rellen Lebens und wissenschaftlichen Arbeitens.
Neben all diesen Pflichten sieht der Kulturbeirat eine seiner
vornehmsten Aufgaben darin, das liechtensteinische Kunstschaf-
fen zu fördern und die Werke liechtensteinischer Künstler einem
möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen. So brachte
z.B. die im Jahre 1965 durchgeführte Ausstellung mit Werken
von Prof. Ferdinand Nigg (1865-1949) die Wiederentdeckung
eines grossen einheimischen Künstlers. — Zu einer Rheinberger-
Renaissance im internationalen Musikleben führte die Heraus-
gabe einer Auswahl von Orgelwerken Joseph Rheinbergers so-
wie einer Schallplatte mit der Einspielung des Oratoriums «Der
Stern von Bethlehem».
Weitere Arbeiten über Leben und Werk dieses grössten liech-
tensteinischen Künstlers erschienen 1966 und 1970 in der Wis-
senschaftlichen Schriftenreihe des Kulturbeirates. Ein For-
schungsauftrag über J. Rheinberger ist noch in Auftrag.
Eine Hobby-Ausstellung im Frühjahr 1966 wurde zu einem
ungeahnten Erfolg und führte zur Schaffung der Liechtensteini-
schen Hobby-Kurse, die sich seither eines ständig wachsenden
Zuspruchs aus der Bevölkerung erfreuen.
207