steuer. Um Spekulationen zu erschweren, erhöht sich der Steuer-
satz bei kurzfristiger Besitzdauer auf das Doppelte. Die Höchst-
belastung beträgt 35,7 Prozent.
Die Einnahmen aus dem Bezug der Grundstückgewinnsteuer
haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich aufwärts ent-
wickelt. Der Trend zur Vermögensbildung, die Flucht in die
Sachwerte und die vorangetriebene Erschliessung von Bauland
haben trotz einschränkender Bestimmungen bewirkt, dass die
Preise auf dem Grundstücksmarkt massiv hoch gestiegen sind;
dementsprechend sind auch die Steuererträge aus der Gewinn-
besteuerung rapid angewachsen.
4. GESELLSCHAFTSSTEUERN
Gesellschaften, die in Liechtenstein eine Betriebsstätte unter-
halten oder im Lande ein nach kaufmännischer Art geführtes
Gewerbe betreiben, unterliegen den Bestimmungen der Kapital-
und Ertragssteuer, Die Besteuerung erfolgt primär nach dem
Prinzip der Ertragsintensität, wobei als Liechtensteinische Eigen-
art die Ausschüttungen der Gesellschaft an die Inhaber der Kapi-
talanteile mitberücksichtigt werden. Die Kapitalsteuer beträgt
einheitlich zwei Promille und wird bezogen auf das Stammkapi-
tal sowie auf sämtliche eigenes Vermögen darstellenden Reser-
ven. Der steuerbare Reinertrag, für dessen Bemessung konkre-
te Vorschriften bestehen, wird mit der Ertragssteuer erfasst; diese
beträgt — je nach dem Verhältnis des Ertrages zum investierten
Kapital — zwischen 7,5 und 15 Prozent. Die Ertragsbesteuerung
gestaltet sich demnach zu einer Rentabilitätssteuer. Je ertrag-
reicher das Unternehmen in Relation zum Kapitaleinsatz arbei-
tet, um so höher gestaltet sich der Steuersatz für die Besteuerung
des Reingewinnes. Der Ertragssteuersatz erhöht sich progressiv
um weitere 1 bis 5 Prozent, wenn die Gewinnausschüttung an
die Inhaber des Kapitals mehr als 8 Prozent des Eigenvermögens
betragen. Damit soll erreicht werden, dass die Betriebe die er-
zielten Gewinne im Unternehmen reinvestieren, um auch in Kri-
senzeiten kapitalgefestigt und konkurrenzfähig zu bleiben und
die Arbeitsplätze sicherstellen zu können.
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