Volltext: Fürstentum Liechtenstein

men sowie die Ausgabe von Anleihensobligationen konzessions- 
pflichtig. 
3. Qualifizierter Geschäftsführer: Wenigstens ein zur Geschäfts- 
führung und Vertretung befugtes Mitglied der Verwaltung einer 
juristischen Person (Verwaltungsrat, Stiftungsrat) und eines Treu- 
unternehmens (Treuhänderrat) muss Liechtensteiner mit Wohn- 
sitz im Inland sein und die berufliche Zulassung als Rechtsanwalt, 
Rechtsagent, Treuhänder oder Buchprüfer oder eine von der 
Regierung anerkannte kaufmännische Befähigung besitzen. 
Gleichgestellt sind im Inlande wohnhafte Personen (für Aus- 
länder ist die Niederlassungsbewilligung erforderlich), die einen 
von der Regierung anerkannten Ausbildungsnachweis besitzen 
ınd zu einem Rechtsanwalt, Rechtsagenten, Treuhänder, Buch- 
prüfer oder einer Bank in einem hauptberuflichen Dienstverhält- 
nis stehen und ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Dienstverhält- 
nisses ausüben. 
Weitere Mitglieder der Verwaltung können ohne spezielle 
Voraussetzungen (Qualifikation, Wohnsitz und Nationalität) als 
Verwaltungs-, Stiftungs- oder Treuhänderräte einer Sitz- oder 
Holdinggesellschaft bezeichnet werden. 
Wenn bei einer Treuhänderschaft im Inland wohnhafte Perso- 
nen als Treuhänder bestellt worden sind, so ist wenigstens eine 
im Inlande wohnhafte Person oder eine inländische juristische 
Person zum Mittreuhänder zu nominieren, die eine diesbezüg- 
.iche Bewilligung der Regierung besitzt. 
4. Obligatorische Kontrollstelle: a) Bilanzvorlagepflicht: Jede 
juristische Person, die ein nach kaufmännischer Art geführtes 
Gewerbe betreibt oder deren statutarischer Zweck den Betrieb 
eines solchen Gewerbes zulässt, und die Aktiengesellschaft in 
jedem Falle, muss eine Kontrollstelle bestellen. Zum Aufgaben- 
bereich der Kontrollstelle gehört vor allem, alljährlich die Jahres- 
‚echnung einer Gesellschaft, die innert sechs Monaten nach Ab- 
schluss eines Geschäftsjahres bei der Steuerverwaltung einzu- 
reichen ist, zu prüfen. 
Die Kontrollstelle ist gleichzeitig mit der Anmeldung zur Ein- 
zragung der Gesellschaft dem Öffentlichkeitsregister in der Grün- 
FAZ
	        

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