Auch für den Importgrosshandel sind keine grösseren Unter-
nehmen mit Sitz in Liechtenstein tätig. Der Importhandel wird
grossenteils durch die Detailhandelsgeschäfte via schweizerischen
Grosshandel abgewickelt.
Die Betriebseinrichtungen der Detailhandelsgeschäfte sind mo-
dern. Aufgrund der Geschäftsgrössenstruktur ist die Zahl der im
Handel beschäftigten Personen im allgemeinen auf die Betriebs-
inhaber und deren Familienangehörigen beschränkt. In vermehr-
tem Masse übernehmen Handwerksbetriebe Funktionen des Fach-
handels, so vor allem die Bäcker, Metzger, die Polsterer, die
Schreiner, die Schuhmacher u. a. für die ihrem Berufe verwandten
oder mit ihrem Berufe leicht kombinierbaren Waren.
Durch den starken in- und ausländischen Wettbewerb sind die
Bruttogewinnmargen im Handel sehr bescheiden geworden. Der
Lebensmittelhandel ist für den Einkaufsbereich mit den grossen
Einkaufsorganisationen der Schweiz (Usego, Alro, Toura, V6ge
u.a.) verbunden und geniesst deren Einkaufskonzentration. Kon-
sumgenossenschaften spielen in Liechtenstein eine ganz unbedeu-
tende Rolle. Die Fachausbildung des Handelsberufes ist freiwillig.
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Befähigungsnachweis besteht
derzeit nicht.
B. HANDWERK
Im Handwerk besteht seit über 60 Jahren die Ausbildungs-
pflicht. Zur selbständigen Ausübung des Handwerks wird zuge-
lassen, wer den erforderlichen Abschluss einer Lehre oder einer
gleichwertigen Berufsfachschule und eine dreijährige Berufsaus-
übung in dem betreffenden Gewerbe nach dem Lehrabschluss
nachweisen kann.
Was für den Handel gilt, kann auch für das Handwerk festge-
stellt werden: Der Liechtensteiner zeigt grosse Freude und auch
sine auffallende Geschicklichkeit für handwerkliche Arbeit, und
die Handwerksberufe sind gemessen an der Bevölkerungszahl des
Landes eher übersetzt.
Infolge der jahrelangen Hochkonjunktur im Bausektor haben
sich vor allem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe stark entfal-
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