Volltext: Fürstentum Liechtenstein

Die Gewerbetreibenden des Landes sind in einer öffentlich- 
rechtlichen Körperschaft, der Gewerbegenossenschaft für das 
Fürstentum Liechtenstein, zusammengeschlossen. 
In dieser Kammer, die 45 Jahre besteht, sind die Handelstreiben- 
den, die Handwerker und die Gewerbe der Dienstleistung vereint, 
und es mag von Vorteil sein, in dieser Abhandlung die drei Sek- 
tionen gesondert zu besprechen. 
A. HANDEL 
Der Liechtensteiner beweist eine besondere Vorliebe für die 
Handelstätigkeit. In allen Gemeinden des Landes sind zahlreiche 
Handelsgeschäfte, die den Bedarf der Bevölkerung nach den ver- 
schiedenen Konsumgütern zu befriedigen suchen. 
Infolge der Kleinheit der verschiedenen Gemeinden haben sich, 
mit Ausnahme von Vaduz und Schaan, noch wenig wirkliche Fach- 
geschäfte etablieren können. Immerhin sind zahlreiche leistungs- 
fähige Schuh-, Textil-, Eisenwaren- und Möbelgeschäfte sowie 
Apotheken und Drogerien anzutreffen. Grossunternehmen des 
Detailhandels finden infolge der weiten Streuung der Siedlungs- 
weise keinen günstigen Boden. Der Handel mit Investitionsgütern 
und Gütern des «langen Verbrauchs» findet durch die Kleinheit 
des Landes seine natürlichen Grenzen. 
Eine lebhafte Entwicklung zeigt hier der Fahrzeughandel und 
der Handel mit Haushaltmaschinen aller Art, eingeschlossen fer- 
ner die Radio- und Fernsehapparate. Der liechtensteinische Han- 
del steht in einem harten Wettbewerb mit umliegenden Handels- 
geschäften, so vor allem mit dem wichtigen Verkehrspunkt Buchs, 
dem Einkaufszentrum Sargans und vermehrt mit der alten Han- 
delsstadt Feldkirch. 
Als besondere Handelseigenart darf der in unserem Lande ver- 
breitete Postwertzeichenhandel angeführt werden. 
Ein eigener und eigentlicher Exportgrosshandel besteht im 
Lande nicht, obwohl unser Land jährlich Produkte im Werte von 
über 887 Millionen Franken exportiert. Der Export erfolgt durch 
im Auslande gelegene Grosshandelsunternehmen oder betriebs- 
eigene Verkaufsorganisationen der Industriebetriebe. 
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