Der stürmische Aufschwung der liechtensteinischen Export-
industrie und mit ihr der ganzen Volkswirtschaft ist durch die ge-
samteuropäische Wachstumswelle der Nachkriegszeit und durch
ausländische — vor allem auch schweizerische — Investitionen
massgeblich begünstigt worden. Es ist auch anzuerkennen, dass
der Staat infrastrukturelle Voraussetzungen bereitgestellt, eine
Kapitalbildung ermöglicht und damit das Klima für eine frucht-
bringende Investitionstätigkeit geschaffen hat. Hervorzuheben
ist auch die positive Einstellung der in- und ausländischen Mit-
arbeiter. Es ist fürwahr nicht selbstverständlich, dass, u.a. auf der
Basis des aus der schweizerischen Maschinen- und Metallindustrie
übernommenen sogenannten Friedensabkommens, über Jahr-
zehnte hinweg der Arbeitsfriede zu gegenseitigem Nutzen ge-
wahrt werden konnte, auch wenn dafür von der Wirtschaft ein
hoher Preis erbracht werden musste. Von grundlegender Bedeu-
tung war und ist sodann fraglos die Wirtschafts- und De-facto-
Währungsunion mit der Schweiz. Wer aber die Entwicklung der
einzelnen Unternehmen und ihre Behauptung im rauhen Wind des
internationalen Wettbewerbs mitverfolgt hat, ist immer wieder
auch von der grossen unternehmerischen Leistung beeindruckt.
Sie hat zum Gesamterfolg doch wesentlich beigetragen.
Der wirtschaftliche Erfolg in Verbindung mit der immer pre-
käreren arbeitsmarktlichen Lage, aber auch die krasse Teuerung,
wiederspiegelten sich u.a. in einem massiven Anstieg des Lohn-
niveaus. Aber nicht nur die Lohnentwicklung entsprach den un-
gestümen wirtschaftlichen Auftriebskräften, sondern auch der
Ausbau der Sozialgesetzgebung und namentlich der Sozialver-
sicherung. Richtlinie ist an sich vor allem die schweizerische
Sozialpolitik, schon im Blick auf den sich aus der Wirtschafts-
union ergebenden Grundsatz einigermassen gleicher Vorausset-
zungen im wirtschaftlichen Wettbewerb. Doch in einigen Be-
reichen ist Liechtenstein der Schweiz bereits vorausgeeilt. So
etwa mit dem allgemeinen Obligatorium der Krankenversiche-
rung, mit einer Pflichtversicherung für ein Krankengeld von 80%
des versicherbaren Lohnes wie in der Unfallversicherung. Dann
auch in der staatlichen Familienausgleichskasse, die lohnprozen-
tuale Beiträge erhebt und Geburts- und Kinderzulagen über eine
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