Volltext: Fürstentum Liechtenstein

obersten Militärbehörde des Reiches und Obristfeldzeugmeister. 
Vaduz erhielt unter ihm das Marktrecht, aber er hatte schliesslich 
kaum mehr Zeit, sich um das kleine Land zu kümmern und ver- 
kaufte es 1613 dem Grafen von Hohenems. Das dunkelste Jahr- 
hundert unserer Geschichte war gekommen: Die Pest wütete im 
Lande, in den Prättigauer Wirren war es Aufmarschgebiet kaiser- 
licher Truppen, und am Schluss des Dreissigjährigen Krieges fie- 
len die Schweden ein; es war der südlichste Punkt, den sie auf 
ihrem Vormarsche erreichten. Mit einer Tributzahlung kaufte sich 
das arme Land von der Brandschatzung los. Ärger aber als Krank- 
heit und Krieg war der Hexenwahn, der wie kaum anderswo 
wütete. Wir wissen heute, dass bei etwa 3000 Einwohnern des 
Ländchens in den drei Jahrzehnten der Verfolgungen mehr als 
dreihundert Frauen und Männer hingerichtet worden sind. Die 
Willkür- und Schuldenwirtschaft der Grafen führte zur Einsetzung 
eines kaiserlichen Kommissärs. Er verbot nicht nur die Prozesse 
sofort, sondern erkannte, dass ein Verkauf der Landschaften not- 
wendig war, um die Gläubiger zu befriedigen. Fürstabt Rupert 
von Kempten wurde 1681 in dieses Amt eingesetzt und vermittelte 
1699 den Verkauf der Herrschaft Schellenberg und 1712 der Graf- 
schaft Vaduz bei der zuständigen Instanz, dem Reichshofrat in 
Wien als oberste Reichslehenbehörde. 
KAUF DURCH DIE FÜRSTEN VON LIECHTENSTEIN 
UND ERHEBUNG ZUM FÜRSTENTUM 
Im Jahre 1608 war Karl von Liechtenstein in den Fürstenstand 
erhoben worden, und zwar für seine Verdienste in hohen Ämtern, 
zuletzt im höchsten Amte am Kaiserhofe: Er war Obersthofmeister 
ınd wurde im Dreissigjährigen Kriege Statthalter in Böhmen. 
Bald nach der Verleihung des Fürstentitels war das neue Für- 
stenhaus bemüht, die Aufnahme in den Stand der Reichsfürsten 
mit Sitz und Stimme am Reichsfürstentag zu erwirken. Dazu war 
aber der Besitz eines reichsunmittelbaren Gebietes Voraussetzung, 
das von «reichsfürstenmässiger Grösse» sein musste. 
Auf der Suche nach einem solchen Gebiete wurde Fürst Johann 
Adam Andreas von Liechtenstein auf die Hohenemsischen Herr-
	        

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