TITEL, ORDEN, EHRENZEICHEN
WALTER KRANZ _
Der Landesfürst verleiht Titel, Orden und Ehrenzeichen auf-
grund seiner Prärogativen als Staatsoberhaupt.
TITEL
Der Landesfürst kann Adelstitel verleihen, und zwar wurden
bisher folgende Grade verliehen:
— Das einfache Adelsprädikat «von»;
— die Titel «Baron» und «Graf».
Die Fälle von Nobilitierungen sind allerdings sehr selten.
Ehrungen von Personen, die sich um das Fürstenhaus oder das
Land besonders verdient gemacht haben, erfolgen im Fürstentum
Liechtenstein auch durch die Verleihung von Fürstlichen Titeln,
wie zum Beispiel Fürstlicher Rat, Fürstlicher Hofrat, Fürstlicher
Justizrat, Fürstlicher Kommerzienrat, Fürstlicher Studienrat,
Geistlicher Rat etc.
ORDEN
Fürst Franz I. von und zu Liechtenstein hat am 22. Juli 1937
einen Fürstlich-liechtensteinischen Verdienstorden und ein Fürst-
lich-liechtensteinisches Verdienstzeichen gestiftet.
Der Verdienstorden umfasst folgende Grade:
— Gross-Stern des Fürstlich-liechtensteinischen Verdienstordens
— Gross-Kreuz mit Brillanten des Fürstlich-liechtensteinischen
Verdienstordens
— . Gross-Kreuz des Fürstlich-liechtensteinischen Verdienstordens
— Komturkreuz mit dem Stern des Fürstlich-liechtensteinischen
Verdienstordens
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