statistisch erfasst, sondern ergibt sich in der Tabelle als Differenz
zwischen Geburtenüberschuss und Gesamtveränderung des Be-
völkerungsstandes. Die bedeutende Auswanderungsbewegung
setzte in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein und erreich-
te ihren Höhepunkt in den 80er Jahren. In diesem Jahrhundert
fällt die höchste Abwanderungswelle in den Zeitraum von 1911—
1920, als verschiedene in Liechtenstein wohnhafte Ausländer zum
Wehrdienst einrücken mussten. Ebenso hatte der Niedergang
der ersten Industrialisierung negative Folgen auf die Wanderbe-
wegung.
Ab 1921 hat die Zeit mit einem Wandergewinn begonnen. Es
ist hier ein Zusammenhang mit den langsam besser werdenden
wirtschaftlichen Verhältnissen nach Anschluss an den schweize-
rischen Wirtschaftsraum zu sehen. Nur in den 30er Jahren, dem
Jahrzehnt der Weltwirtschaftskrise, war der Wandersaldo noch-
mals negativ, wenn auch gering. In den folgenden Jahrzehnten
waren die Zuwachsraten so gross, dass diese nur im Zusammen-
hang mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung, den
Liechtenstein in dieser Zeit erfahren hat, richtig bewertet werden
können. Für den Zeitraum 1941—1950 beträgt der Wandergewinn
798 und für das folgende Jahrzehnt 867 Personen. Von 1961 bis
1970 ergibt sich eine Mehrzuwanderung von 2306 Personen. Es
ist dies ohne Zweifel eine Folge der Hochkonjunktur. In allen
Erwerbssparten, ausser der Landwirtschaft, wurden immer mehr
Arbeitskräfte benötigt: in Industrie und Handwerk, im Bauge-
werbe sowie auf dem Sektor Dienstleistungen (Handel, Banken,
Gastgewerbe, andere Dienstleistungen).
Trotz der restriktiven Erteilung von Aufenthaltsbewilligun-
gen war auch in den Jahren 1971 bis 1980 ein Wanderungsüber-
schuss von über 2000 Personen zu verzeichnen. Dieser hat sich
allerdings 1975 und 1976 wegen des weltweiten konjunkturellen
Einbruchs wesentlich vermindert. Besonders stark nahm in den
1970er Jahren die Zahl der Schweizer zu, während die Zahl der
Ausländer aus anderen Staaten eher stagnierte. Dies war auch der
Beweggrund für die teilweise Suspendierung der gegenseitigen
Niederlassungs-Freizügigkeit aufgrund bilateraler Abmachungen
zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Herbst 1981.
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