Volltext: Fürstentum Liechtenstein

Vor einigen Jahren wurde eine regelmässige Blutuntersuchung 
der Neugeborenen zur Früherfassung bestimmter angeborener 
Krankheiten, wie Phenylketonurie und verschiedener Stoffwech- 
selstörungen, eingeführt. In Zusammenarbeit mit der Universi- 
tät Zürich sind wir dadurch in der Lage, fallweise schwerste 
Krankheiten rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. 
Tod durch Zwischenfälle in der Schwangerschaft oder wäh- 
rend der Geburt mussten in den letzten Statistiken nicht ver- 
zeichnet werden. 
SCHULÄRZTLICHER DIENST 
Schulreifetests führen entsprechende Problemkinder dem 
Schulpsychologen, dem Sprachheillehrer, dem Arzt, einer Hilfs- 
oder einer Sonderschulung zu. 
Auf privater Basis wird mit Unterstützung des Landes in 
Schaan eine heilpädagogische Tagesstätte geführt und ist als 
heilpädagogisches Zentrum ausgebaut, welches Kindern, die 
nicht normalschul- oder hilfsschulfähig sind, die Möglichkeit 
einer sozialen Eingliederung und Schulung im Bereiche ihrer Fä- 
Ligkeiten bietet. Weiterführend unterhält das Zentrum geschütz- 
:;e Werkstätten. 
Der Landesphysikus untersucht alle Schulanfänger auf den 
körperlichen Status und allfällige Gebrechen und begutachtet 
Kinder bei Hilfs- oder Sonderschulbedürftigkeit. 
[n der 1., 5. und 8. Klasse werden die Schüler durch einen 
Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten kontrolliert. 
Ein Augenarzt führt in der 2., 5. und 8. Schulklasse eine Über- 
prüfung der Augen mit Hilfe der OPOS St. Gallen durch. Sämt- 
liche Befunde und die Ergebnisse der jährlichen Tuberkulinprobe, 
allfällige Durchleuchtungsvermerke und die Impfungen werden 
in eine Gesundheitskarte eingetragen, die den Schüler bis zur 
Schulentlassung begleitet. Bei festgestellten Krankheiten werden 
die Eltern eingeladen, einen frei zu wählenden Arzt zu konsul- 
tieren. Nach Schulabschluss werden die Gesundheitskarten noch 
über Jahre evident gehalten und dann archiviert.
	        

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