Vor einigen Jahren wurde eine regelmässige Blutuntersuchung
der Neugeborenen zur Früherfassung bestimmter angeborener
Krankheiten, wie Phenylketonurie und verschiedener Stoffwech-
selstörungen, eingeführt. In Zusammenarbeit mit der Universi-
tät Zürich sind wir dadurch in der Lage, fallweise schwerste
Krankheiten rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Tod durch Zwischenfälle in der Schwangerschaft oder wäh-
rend der Geburt mussten in den letzten Statistiken nicht ver-
zeichnet werden.
SCHULÄRZTLICHER DIENST
Schulreifetests führen entsprechende Problemkinder dem
Schulpsychologen, dem Sprachheillehrer, dem Arzt, einer Hilfs-
oder einer Sonderschulung zu.
Auf privater Basis wird mit Unterstützung des Landes in
Schaan eine heilpädagogische Tagesstätte geführt und ist als
heilpädagogisches Zentrum ausgebaut, welches Kindern, die
nicht normalschul- oder hilfsschulfähig sind, die Möglichkeit
einer sozialen Eingliederung und Schulung im Bereiche ihrer Fä-
Ligkeiten bietet. Weiterführend unterhält das Zentrum geschütz-
:;e Werkstätten.
Der Landesphysikus untersucht alle Schulanfänger auf den
körperlichen Status und allfällige Gebrechen und begutachtet
Kinder bei Hilfs- oder Sonderschulbedürftigkeit.
[n der 1., 5. und 8. Klasse werden die Schüler durch einen
Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten kontrolliert.
Ein Augenarzt führt in der 2., 5. und 8. Schulklasse eine Über-
prüfung der Augen mit Hilfe der OPOS St. Gallen durch. Sämt-
liche Befunde und die Ergebnisse der jährlichen Tuberkulinprobe,
allfällige Durchleuchtungsvermerke und die Impfungen werden
in eine Gesundheitskarte eingetragen, die den Schüler bis zur
Schulentlassung begleitet. Bei festgestellten Krankheiten werden
die Eltern eingeladen, einen frei zu wählenden Arzt zu konsul-
tieren. Nach Schulabschluss werden die Gesundheitskarten noch
über Jahre evident gehalten und dann archiviert.