Volltext: Fürstentum Liechtenstein

Ärzte und Zahnärzte des Landes. Sie sind der Sanitätskommis- 
sion unmittelbar unterstellt. 
Der Ärzteverein hat der Sanitätskommission auf dem Gebiete 
des allgemeinen Sanitätswesens Anregungen und Vorschläge 
zu unterbreiten. Die Sanitätskommission soll den Ärzteverein 
in wichtigen Fragen der Volksgesundheit anhören. 
Der Ärzteverein wirkt in wesentlicher Funktion mit bei der 
Vorbereitung der Gesundheits-Gesetzgebung. Diese Gelegen- 
heit, dass sich alle praktizierenden Ärzte aktiv in die Gesundheits- 
vorsorge einschalten können, hat durch ihre Unmittelbarkeit 
sehr positive Resultate erbracht. 
Der 1938 gegründete Liechtensteinische Ärzteverein ist Mit- 
glied des Weltärztebundes und nimmt dadurch die Möglichkeit 
wahr, auch Kontakte mit Ärzteorganisationen zahlreicher Staa- 
ten zu unterhalten. 
ÄRZTE, ZAHNÄRZTE, MEDIZINISCHE VERSORGUNG 
DER BEVÖLKERUNG 
Die Konzession zur Ausübung des Berufes als Arzt oder Zahn- 
arzt können in Liechtenstein nur promovierte Doktoren der Me- 
dizin oder Zahnmedizin erlangen, die ihr Studium an einer Uni- 
versität in der Schweiz, in Österreich oder Deutschland absol- 
viert haben, die gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche prakti- 
sche Ausbildung nachweisen und liechtensteinische Staatsbür- 
ger sind. 
In Liechtenstein praktizieren zur Zeit 10 praktische Ärzte und 
9 Fachärzte. Bei einer Bevölkerungszahl von 25’207 (Volkszäh- 
lung) fallen somit 1327 Einwohner auf einen Arzt. Diese Zahl 
erweist eine ausreichende ärztliche Versorgung der Bevölkerung 
nur in Anbetracht der Tatsache, dass viele liechtensteinische Pa- 
tienten private Fachärzte des angrenzenden Auslands konsultie- 
ren und auch ambulante Behandlung in benachbarten Spitälern 
finden können. 
Im Lande bestehen derzeit 7 Zahnpraxen. Die Zahnpraxen 
haben einen wesentlichen Patientenzustrom aus dem benachbar- 
141)
	        

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