DER SPORT
DR. PETER RITTER
Die obersten Träger des Sports im Fürstentum Liechtenstein
sind der Sportbeirat der Fürstlichen Regierung, das Nationale
Olympische Komitee und der Liechtensteinische Landessportver-
band.
DER SPORTBEIRAT DER FÜRSTLICHEN REGIERUNG
Der Sportbeirat wurde mit Gesetz vom 23. Juli 1964 ins Leben
gerufen, um den Sport, die körperliche Ertüchtigung, die Frei-
zeitgestaltung und den Gemeinschaftssinn zu fördern. Der Sport-
beirat besteht aus fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des Sportbei-
rates werden von der Fürstlichen Regierung für eine Periode von
vier Jahren ernannt.
Mit Verordnung der Fürstlichen Regierung vom 14. Sept. 1964
wird die Aufgabe des Sportbeirates wie folgt umschrieben:
Der Sportbeirat hat die Fürstliche Regierung sowie die priva-
ten Träger des Sportlebens in Sportfragen zu beraten, den Sport-
fonds zu verwalten und die Verwendung der staatlichen Beihil-
fen zu überprüfen. Die Tätigkeit des Sportbeirates ist im Rahmen
dieser Verordnung hauptsächlich auf folgende Punkte konzen-
triert:
|. FÖRDERUNG DER KÖRPERLICHEN
ERTÜCHTIGUNG AN DEN SCHULEN
Der Sportbeirat sieht eine seiner Hauptaufgaben darin, in Zu-
sammenarbeit mit dem Schulturn-Inspektor den Turn- und
Sportunterricht an den liechtensteinischen Schulen zu fördern.
Sein besonderes Augenmerk gilt vorerst der Verbesserung des
Turn- und Sportunterrichtes an den Schulen, Ausserdem organi-
siert er in eigener Regie alljährlich turnusgemäss Ski- und
Schwimmkurse für bestimmte Jahrgänge der Volksschulen.
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