Volltext: Fürstentum Liechtenstein

DER SPORT 
DR. PETER RITTER 
Die obersten Träger des Sports im Fürstentum Liechtenstein 
sind der Sportbeirat der Fürstlichen Regierung, das Nationale 
Olympische Komitee und der Liechtensteinische Landessportver- 
band. 
DER SPORTBEIRAT DER FÜRSTLICHEN REGIERUNG 
Der Sportbeirat wurde mit Gesetz vom 23. Juli 1964 ins Leben 
gerufen, um den Sport, die körperliche Ertüchtigung, die Frei- 
zeitgestaltung und den Gemeinschaftssinn zu fördern. Der Sport- 
beirat besteht aus fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des Sportbei- 
rates werden von der Fürstlichen Regierung für eine Periode von 
vier Jahren ernannt. 
Mit Verordnung der Fürstlichen Regierung vom 14. Sept. 1964 
wird die Aufgabe des Sportbeirates wie folgt umschrieben: 
Der Sportbeirat hat die Fürstliche Regierung sowie die priva- 
ten Träger des Sportlebens in Sportfragen zu beraten, den Sport- 
fonds zu verwalten und die Verwendung der staatlichen Beihil- 
fen zu überprüfen. Die Tätigkeit des Sportbeirates ist im Rahmen 
dieser Verordnung hauptsächlich auf folgende Punkte konzen- 
triert: 
|. FÖRDERUNG DER KÖRPERLICHEN 
ERTÜCHTIGUNG AN DEN SCHULEN 
Der Sportbeirat sieht eine seiner Hauptaufgaben darin, in Zu- 
sammenarbeit mit dem Schulturn-Inspektor den Turn- und 
Sportunterricht an den liechtensteinischen Schulen zu fördern. 
Sein besonderes Augenmerk gilt vorerst der Verbesserung des 
Turn- und Sportunterrichtes an den Schulen, Ausserdem organi- 
siert er in eigener Regie alljährlich turnusgemäss Ski- und 
Schwimmkurse für bestimmte Jahrgänge der Volksschulen. 
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