liechtensteinischen Studenten besucht österreichische Hochschu-
len. Zu Beginn des Jahres 1976 wurde zwischen Österreich und
Liechtenstein ein Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reife-
zeugnisse und die Zulassung von liechtensteinischen Studenten an
die österreichischen Hochschulen unterzeichnet. .
In der internationalen Zeitschrift für Erziehungswissenschaft,
die vom Unesco-Institut für Pädagogik in Hamburg herausgege-
ben wird, schreibt Dr. Graham Martin, Professor an der Strath-
clyde University in Glasgow folgendes: «Das liechtensteinische
Schulgesetz aus dem Jahre 1972 kann als ein durchaus modernes
Gesetzeswerk bezeichnet werden. Es bildet die Basis für durch-
greifende Reformen, welche diesen Kleinstaat, der bisher auf dem
Bildungssektor als stillstehendes Gewässer bezeichnet werden
musste, an den fortschrittlichen internationalen Tendenzen teil-
nehmen lassen.»
Im folgenden möchten wir noch auf zwei Eigenheiten in unse-
rem Schulwesen hinweisen:
|. Die weiterführenden Schulen werden bei uns vom Land getra-
gen, nicht von den Gemeinden. Dies ist eine eher ungewöhnli-
che Erscheinung in den deutschsprechenden Ländern, obwohl
man sich natürlich darüber im klaren sein muss, dass das Terri-
torium unseres Staates in anderen Ländern etwa einem Distrikt
entspricht.
2. Die Kleinheit eines Landes bietet Vor- und Nachteile. Einen
der hauptsächlichsten Vorteile unseres Kleinstaates sehen wir
darin, dass die Verwaltung ganz allgemein und damit auch die
Schulverwaltung überschaubar bleibt und nicht entpersönlicht
wird,
Daneben gibt es aber auch einige Punkte, in denen wir uns
„ach der internationalen Tendenz richten:
_. Ein wichtiges Postulat des neuen Schulgesetzes ist die ver-
mehrte Durchlässigkeit zwischen den weiterführenden Schu-
len.
15