Volltext: Fürstentum Liechtenstein

Ein stets wiederkehrendes Postulat vieler Schulfachleute war 
die vermehrte Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schularten. 
Auch diese Forderung ist im Gesetz berücksichtigt worden. 
Zu erwähnen ist ferner die Einführung der Hilfsschule. Die 
Errichtung von Hilfsschulklassen wird im Schulgesetz als vor- 
dringliche Aufgabe bezeichnet. In der Hilfsschule werden diejeni- 
gen Kinder ausgebildet, die wegen begrenzter Schulbildungs- 
fähigkeit dem üblichen Unterricht nicht zu folgen vermögen. 
Mit der Verwirklichung des Schulgesetzes wurde sofort be- 
gonnen. An baulichen Massnahmen sind anzuführen: Die Errich- 
tung mehrerer Kindergarten-Abteilungen (in allen Gemeinden 
können nun zwei Jahrgangsstufen vor Beginn der Schulpflicht 
geführt werden), die Einführung von Schulkindergärten (für Kin- 
der, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden und deshalb ein 
drittes Jahr den Kindergarten besuchen müssten), der Bau eines 
grosszügig geplanten Schulzentrums in Vaduz für das Liechten- 
steinische Gymnasium und die Realschule Vaduz, der Bau der 
Realschule Balzers sowie die Errichtung neuer Schulhäuser in 
den Gemeinden Eschen (Ortsteil Nendeln), Schaan (Schulanlage 
Resch), Vaduz (Quartier Ebenholz), Mauren und Ruggell (Um- 
gestaltung); das Schulzentrum Unterland, das sämtliche Ober- 
und Realschüler des Unterlandes beherbergt. So wie die anderen 
in den letzten Jahren erstellten Schulanlagen dient dieses Zentrum 
nicht nur den Schülern, sondern bestimmte Gebäudeteile stehen 
auch einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung (Turnhallen, 
Hallenschwimmbad).. Für das Oberland ist in Triesen eine neue 
Schulanlage für die weiterführenden Schulen geplant. Die Ge- 
meinde Gamprin sieht den Bau einer neuen Schulanlage für die 
Primarschule vor. 
Neben diesen baulichen Massnahmen wurden auch innere Re- 
formen durchgeführt. Nach Inkrafttreten des Schulgesetzes muss- 
te sich die Schulbehörde zuerst dem Aufbau und der Organisation 
der neuen Schularten zuwenden; es ging dabei darum, die äusse- 
ren Schulangelegenheiten zu regeln. Heute richtet sich das Augen- 
merk hauptsächlich auf die schulischen Reformbestrebungen. 
Hier sind besonders zu erwähnen: Die Schaffung von neuen Lehr- 
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