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richtlich zu protokollierenden Finna,
„Verkaufsstelle internation. Post
wertzeichen" über den Vertrieb
.der liechtensteinischen Briefmarken
int Auslande, auf Grund der vor
liegenden Bedingungen einen Ver
trag abzuschließen. Die vorgeschla
gene Kaution ist auf den Betrag
von 350.000 Kronen zu erhöhen.
Der bezügliche Vertragsentwurf
wolle vor Unterfertigung der Fi-
nanzkommiffion zur Einsicht vorge
legt werden.
Am 27. November 1919 wurde
sodann der sogenannte „Vorver
trag" unterschrieben und erst aml
31. Jänner 1920 der Hauptver-
vertrag abgeschlossen.
Vergleicht man das Angebot des
Konsortiums mit dem Vorvertrag
bezw. >mit dem Hauptvertrag, so
ergibt sich eine Abweichung in fol
genden Punkten:
Im Angebot heißt es: „Selbst
redend werde im Lande die erfor
derliche Menge an Marken für
Verkaufszwecke auch an Händler
zur Verfügung stehen." Im Vor
vertrag hat diese Stelle nur mehr
folgende Fassung: „Von den im
Lande selbst an Private oder
Händler postalisch verkauften Post
wertezeichen gebührt ihnen keinerlei
Vergütung." Im Hauptvertrage
endlich wird der Vertrieb der Mar
ken „für philatelistifche Sammler
zwecke während der Dauer dieses
Vertrages ausschließlich auf Herrn
Gustav v. Flesch-Brunningen als
Vertreter der in Bildung begrif
fenen Gesellschaft übertragen."
Bezüglich des Anteiles der Ver-
schleißstelle ist im Vorvertrag fest
gesetzt, daß dieselbe im gesamten
10 ®/o vom Nominalwerte der im
Auslande verkauften Postwertzei
chen erhalten falle." Eine Mehr
forderung, unter welchem Titel
immer, ist ausgeschlossen." Im
Hauptvertrage nun wird der Ver-
schleißstelle gestattet, für Manipu-
lations- Und Regiegebühren wei
tere 10 °/o zu berechnen, sodaß sich
also ihr Anteil auf 20°/o erhöht.
Die Dauer einer Markenaus
gabe wurde im Dorverttag auf
4 Jahre festgesetzt, im Hauptoer-
itrag dann aber auf 3 Jahre redu
ziert.
Im Angebot der VerMeißstelle
wurde weiter ausdrücklich betont:
„Bei Einführung der Franken
währung verstehen sich naturgemäß
alle angeführten Ziffern in Fran
ken." Die Verschleißstelle garan
tierte dem Lande im ersten Schrei
ben einen Minimalgewinn von
400.000 Kronen bezw. Franken
pro Jahr und in einem zweiten
Schreiben sogar 600.000 Kronen
bezw. Franken an jährlichen Ein
nahmen. Es ist daher sehr auf-
fallend, daß diesbezüglich im Vor
verträge nur mehr von einer
Bruttoeinnahme von 600.000 Kro
nen (!) die Rede ist und im
Hauptvertrage lediglich! gesagt
wird: „Nach Durchführung einer
eventuellen Währungsreform wird
die Höhe der Kaution, sowie jene
des garantierten Jahresumsatzes
im Einvernehmen zwischen der
fürsüichen Regierung und Herrn
Gustav von Fleschi-Brunningen neu
festzulegen fein.
Der Hauptvertrag wurde dann
aber durch den am 30. Jänner
1920 zwischen der Finanzkommis
sion und Herrn v. Flesch abge
schlossenen Eeheimvertrag voll
ständig auf den Kopf gestellt, da
im. Hauptvertrage ein Uebernomi-