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Einvernehmen nicht gepflogen habe.
Eine direkte Unwahrheit ist die
Behauptung, daß in Liechtenstein
anfangs Jänner dieses Jahres die
Madonnamarken postalisch ver
wertet worden seien, denn die Tat
sache, dah zwei in Eschen abge
stempelte Briefe mit solchen Mar
ien existieren, beweist gar nichts.
Der fürstliche Geschäftsträger
von Baldah berichtet der Regierug
am 8. August 1921 hiezu wie
folgt: „Ganz unverständlich und
höchst befremdend ist hiebei das
Borgehen des Herrn von FleM
nachdem er sich dem Ing. Hart
mann gegenüber ausdrücklich ver
pflichtet hatte, diese Marken an
die Post zu bringen (und auch bis
jetzt immer versichert hatte, es ge
tan zu haben), ist unbegreiflich, datz
ihm seine durch Krankheit verhin
derte Reise nach Baduz als aus
reichender Grund für die Unter
lassung des Transportes erschien,
der ja auch auf anderem Wege
hätte erfolgen können. Zumindest
hätte er dies sogleich melden sollen
und nicht in geradezu unverant
wortlicher Weise die fürstliche Ge
sandtschaft durch Prof. Seefeldner
veranlassen dürfen, an Herrn
Stohmann zur Beröffentlichung in
der „Postmarke" zu schreiben, datz
diese Marke Anfang Jänner 1921
postalisch verwertet wurde, wäh
rend, wie sich jetzt herausstellt,
durch Fleschs eigenes Verschulden
dieselben niemals an den Postj-
schalter gelangten."
Die Referenten geben nun in
dieser Angelegenheit den beachtens
werten Aeutzerungen des Obman
nes der Untersuchungskommission
Raum. „Ich verstehe unter offi
ziellen Marken amtlich aufgelegte
Postwertzeichen, auch wenn sie
Idurch irgend einen Zufall die Reise
auf Briefen noch nicht mitmachen
-konnten. Bei dieser postalisch nicht
gelaufenen Serie handelt es sich
also einzig darurm ob sie als amt
liche Auflage angesehen werden
kann oder nicht.
Die Liechtensteinische Gesandt
schaft erklärte die geschnittenen
Jubelmarken für offiziell, mit der
Begründung, datz ein Teil wegen
technischer Schwierigkeiten nicht
mehr gezähnt werden konnte. Un
bedingt mühte sich die zweifelnde
Cammlerwelt dieser offiziellen Er
klärung mit einer solchen Begründ
ung beugen, wenn nicht der Zu
fall es gewollt hätte, datz die
Kommission bei ihrer Untersuchung
von der mysteriösen Inkognito-Be
stellung Kenntnis erhielt. Der
Hauptvertrag sieht bei Marken-
auflagen und Nachdrucken die ge
genseitige Einvernahme zwischen
Regierung und Berschleihstelle vor.
Die Erhebungen haben nun erge
ben, datz die Markenbestellung
teilweise der Gesandtschaft über
lassen worden ist. Mithin hätte
im Sinne des Bertrages die Ein
vernahme zwischen Berschleitzstelle
Und Gesandtschaft erfolgen müssen.
Herr Flesch erllärte aber bei der
Regierungs-Sitzung auf eine An
frage des Herrn Regierungschefs,
daß er dieses Einvernehmen nicht
gepflogen habe. Herr Flesch ord
nete die Anfertigung aus eigenem
an, gab die Gründe, die ihn dctz-
zu bewogen, im Fragebogen der
Kommission an und man könnte
die Nichtfühlungnahme als ein
Berschen gelten lassen, hätte er
nicht jetzt den verhängnisvollen
Geheimauftrag erteilt.