Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

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Uebernominale-Zahlungen hrben 
müsse. Warum wurde der Unter 
suchungskommission in Salzburg 
die für die Untersuchung so wich 
tige Auslandskorrespondenz höch 
stens teilweise vorgelegt? Jeder 
gewöhnliche Markenhändler erhalt 
doch nicht nur Briefe aus Liech 
tenstein. Oesterreich und, Deutsch 
land, sondern auch etwas aus der 
Schweiz, Belgien, Frankreich, Ita 
lien, England und Amerika. Der 
Leiter der Verschleihstelle Vaduz 
sagt doch, dah er die Auskands- 
iLorrespondenz seiner von Herrn 
von Flefch erhaltenen Weisung ge- 
imäh an diesen nach Salzburg ab 
geschickt habe. Mehr als auffal 
lend ist es sojdann, dah das Ver 
kaufs-Journal vor der Untersuch 
ung einer Umschreibung unterzogen 
wurde, wobei die Namen der 
Läufer weggelassen wurden. Spe 
ziell soll bei dieser Gelegenheit 
auch km die schon früher zitierte 
Aussage des Herrn von Berg vor 
der Wiener Polizeidirektion er 
innert werden, wonach Berg von 
der Verschleihstelle 20 °/o vom No 
minale erhielt, also dem Angestell 
ten Berg der ganze vertragsmähige 
Bruttoertrag aus seinen Verkäufen 
belassen wurde und die Verschleih- 
stelle aus diesen Markenverkäufen 
keinerlei Verdienst erzielte. Wie 
erklärt sich ein solches Entgegen 
kommen dem Herrn von Berg ge 
genüber? Und wie hätte es zu 
gehen können, dah in allen 27 
«Punkten, in denen die llntersuch- 
ungskommission den Beweis für 
die Erzielung von Uebernominale 
teils fast, teils ganz erbringt, nach 
der Aussage des Geschäftsführers 
«Flefch kein einziger Fall von Ueber- 
nominale möglich gewesen wäre? 
Und wie kommt Herr Geschäfts 
führer Flefch zu folgender Stel 
lungnahme hinsichtlich der Möglich 
keit, ein Uebernominale zu erzielen, 
nachdem er doch vor zwei Jahren 
im Lande so große Hoffnungen 
weckte? Flefch schreibt nämlich in 
seiner Verteidigung vom 9. Au 
gust 1921: „Die Lommission 
spricht von der im Geheimabkom 
men übernommenen „Verpflicht 
ung" der Verschleihstelle, dem 
Lande Edelvaluta und lleberno- 
Minale zu verschaffen. 
Dem gegenüber stellen wir fest, 
dah es im Geheimabkommen und 
zwar im Briefe des Treuhänders 
an die Regierung wörtlich heiht, 
dah wir die Erzielung eines llebor- 
nominales „anstreben" werden. 
Die Verschleihstelle war als» ver 
pflichtet, ein Uebernominale anzu 
streben, keineswegs aber verpflich 
tet, ein Uebernominale zu erzielen 
und abzuführen. 
Eine solche „Verpflichtung" ver 
tragsmäßig aufzuerlegen und zu 
übernehmen hätte nach den be 
stehenden Rechtsgrundsätzen glatt 
weg gegen die guten Sitten ver- 
stohen, weil es den Usancen des 
Markenhandels kräh widerspricht, 
wenn die Regierung eines Landes 
für eine im Luise befindliche Marke 
ein Uebernominale fordert: dies 
hätte einzig und allein zum Boy 
kott der Marken Liechtensteins ge 
führt und wir sind über Wunsch 
der Regierung gerne bereit, dies 
durch Einholung von Gutachten, 
nachzuweisen. Wenn wir selbst es 
waren, die seinerzeit eine gegen 
teilige Meinung hallen und dämm 
aus eigener Jntiative der Re- 
giemng Hoffnung auf Uebernomi 
nale machten, so haben wir da-
	        

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