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2. In allen vorstehend nicht ange
führten Ländern hat der Ver
lauf bestmöglich durchgeführt zu
werden.
Der lleberschuh über 110 °/o des
Marken-Nominales ist nach Abzug
der faktischen Regiekosten wie folgt
zu behandeln:
Q) 47.°/° dieses Ueberschusses sind
an Sie zu überweisen,
b) 47 °/° verbleiben Eigentum der
von mir vertretenen Gesellschaft,
c) 6°/° verbleiben zu meiner per
sönlichen und freien Disposi
tion.
Sollten die vorstehend ange
führten 6 °/° den Mindestbetrag
von 40.000 Kronen pro Jahr.nicht
erreichen, so ist er durch gestellten
Abzug von den Posten a) !und b)
auf 40.000 Kronen zu ergänzen.
Ich verpflichte mich als Ver
treter und Geschäftsführer der in
Rede stehenden Gesellschaft Ihnen
gegenüber, datz die vorstehend
festgelegten Verpflichtungen voll
und ganz eingehalten werden und
dah ich die hieraus resultierenden
Beträge Ihnen nach Ihrer Anord
nung in der entsprechenden Valuta
überweisen werde. Die Ueberwris-
ung hat halbjährig zu geschehen,
vorbehaltlich der endgiltigen Ab
rechnung.
Vor der Jahrescchrechnung ist
Ihnen eine Ausfertigung recht
zeitig zu überweifen, außerdem er
halten Sie am Ende eines jeden
Geschäftsjahres ein Verzeichnis
über die erfolgten Markenverkäufe
mit Angabe des Verkaufspreises
und des Quantums der verkauften
Marken und der Regiekosten in
den oben unter Ziffer 2 verzeich
neten Ländern.
Gleichzeitig räume ich Ihnen
als Treuhänder das Recht ein,
jederzeit Einsicht in die Bücher
und Akten der Gesellschaft zu
nehmen und erlläre, datz ich den
Inhalt dieses Schreibens auch den
Mitgliedem der Gesellschaft ge
genüber reservat behandelt werde.
Gerichtsstand für alle hieraus
entstehenden StreitiOeiten ist das
Landgericht Vaduz.
In Erwartung Ihres Eegen-
briefes zeichne ich mit vorzüglicher
Hochachtung als Ihr ergebener
Gustav Flefch-Brunningen."
Unter dem gleichen Dalum (30.
Jänner 1920) bestätigt Herr
Rechtsanwalt Dr. Beck vorstehen
den Brief erhalten zu haben und
fügt am Schlüsse bei: „Mit dem
Inhalte des vorstehenden Schrei
bens bin ich im Sinne 'der Finanz-
kommissionsfitzung vom 18. Jänner
1920 einverstanden. Ich erwarte,
dab diese Abmachung im Interesse
aller geheim gehalten werde und
mir als Treuhänder an meiner
Stellung im Allgemeinen noch in
dieser Sache nachteilig und in übler
Treue ausgelegt wird, da ich nur
im wohlverstandenen Interesse an
derer mich zur Annahme Ihrer
Offerte bereit gefunden habe. Ich
zeichne mit vorzüglicher Hochacht
ung als Ihr ergebener Dr. Beck."
Laut Akten gibt dann Herr
Dr. Beck am 31. Jänner 192Q>
der fürstlichen Regierung und am
2. Februar dem Herrn Regierungs
chef privat von vorstehender Ab
machung Kenntnis. Der Brief
vom 2. Februar lautet:
„Streng vertraulich! An den
sehr geehrten Herrn Regierungs
chef den durchlauchtigsten Prinzen
Jlarl von und zu Liechtenstein,
Vaduz.