Volltext: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volksrechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein

Die Volksvertretung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts exi- 
stierte nur durch aussenpolitische Umstände, infolge der Bestimmun- 
gen des Deutschen Bundes. Faktisch kommt ihr kaum Bedeutung zu 
in bezug auf Mitverwaltung des Staates als Gegengewicht zur Macht 
des Fürsten. Bemühungen, die Waagschalen in ein Gleichgewicht zu 
bringen, waren vorhanden, Erfolge jedoch konnten sich erst später 
einstellen. 
Literaturangaben 
Der Vortrag stützt sich hauptsächlich auf die zwei Dissertationen von 
Georg Malin: Die politische Geschichte des Fürstentums Liechtenstein in den Jah- 
ren 1800—1815, Vaduz, 1953. 
Rupert Quaderer: Die politische Geschichte des Fürstentums Liechtenstein von 
1815—1848, Schaan, 1970. 
In diesen Arbeiten sind weitere Literaturangaben vorhanden. 
Weitere zitierte Arbeiten: 
Aus der Reihe: «Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechten- 
stein», Vaduz, 1901ff: 
Alexander Frick: Erinnerung an die erste Huldigung der Unterländer an das Für- 
stenhaus von Liechtenstein vor 250 Jahren, Vaduz, 1949. 
Joseph Ospelt: Die Amterbesetzung in der letzten Zeit der Landammannver- 
fassung, Vaduz, 1942. 
Rupert Ritter: Die Brandisischen Freiheiten, Vaduz, 1943. 
Allgemeine Literatur 
Bruno Gebhardt: Handbuch der deutschen Geschichte, Band III, Stuttgart, 1960. 
Hugo Hantsch: Die Geschichte Österreich, Band 2, Graz, Wien, Köln, 1962. 
Peter Kaiser: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein. Nebst Schilderungen aus 
Chur — Rätien’s Vorzeit, Chur, 1847. 
Franz Schnabel: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert, 4 Bände, 
Freiburg/Br., 1949—1959. 
Heinr. v. Treitschke: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert, Band 2, 
Leipzig, 1897. 
Herbert Wille: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein, Freiburg/Schweiz, 
1972.
	        

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