jedem Landstande die Befugnis eingeräumt, dem Land Vorschläge zu
machen, die auf das allgemeine Wohl abzielen; der Fürst behält sich
jedoch Genehmigung oder Verwerfung des Landtagbeschlusses vor.
$ 16 schreibt vor, dass im bürgerlichen, politischen und peinlichem
Fache und in der Aussenpolitik den Ständen keine Vorschläge erlaubt
sind. Ein Landtagsbeschluss wird durch die absolute Mehrheit der
Stimmen der am Landtage gegenwärtigen Stände gültig ($ 16). Diese
wenigen Paragraphen zeigen, dass dem Volk keine wesentlichen
Rechte in der Mitsprache eingeräumt wurden. Es war eine «gemachte»
Verfassung, aufoktoyiert vom Fürsten, der einen Artikel der Bundes-
verfassung erfüllte.
In der Eröffnungsansprache betont Schuppler noch einmal, dass die
Verfassung nicht anders eingeführt werden konnte. Er lehnt z. B. die
Verfassung der Kantone St. Gallen und Graubünden ab, weil diese
«republikanisch regiert werden und zur schweizer Conföderation ge-
hören, zu einem Bunde, dem Verbindungen mit unserem erlauchten
Herrscherhause eben so wenig gestattet wie wenig wir, auch wenn
wir es wollten, in diesem aufgenommen würden».
Der Zweck des jährlich einberufenen Landtages war, das fürstliche
Postulat entgegenzunehmen. Der Ablauf war monoton und verlief
immer nach folgendem Muster: Auf Ende Dezember jeden Jahres
wurde der Landtag einberufen. Schuppler eröffnete ihn durch eine
kurze Rede, dann wurde die Verfassung vorgelesen, den Ständen das
Postulat bekannt gemacht und in der folgenden Abstimmung gaben
die einzelnen Vertreter mündlich ihre Zustimmung.
Treitschke (Bd. 2, S. 166f.) nennt diese Landtage in Österreich
«Postulatenlandtage, deren beschaulicher Lebenslauf sich gemeinhin
in drei Akten abspielte: Auffahrt der Herren Stände in ihren Staats-
karossen, Vorlesung und einstimmige Annahme der landesherrlichen
Postulate, endlich Wiederabfahrt der Herren Stände in den nämli-
chen Staatskarossen».
Es gab in der Folge verschiedene Versuche der Deputierten, mehr
Rechte zu erlangen.
In den Bemerkungen des Balzner Ortsrichters Franz Anton Frick
zeigt sich, was das Volk von der neuen Verfassung hielt: «Das Land
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