Volltext: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volksrechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein

der Schweiz steht. Die Wahl konnte nicht fraglich sein. Wollten wir 
das Vertrauen der Schweiz uns erhalten, wollten wir nicht das Ab- 
gleiten eines grossen Teiles der Anhänger der Union ins Unbekannte 
riskieren, musste Friede gemacht werden. Und dieser Friede, mit 
welchem der seinerzeitigen Opposition der V. U. eine verhältnis- 
mässige Vertretung im Landtage auf dem Wege des Verhältniswahl- 
rechtes eine proportionelle Vertretung in den Behörden und Kommis- 
sionen eingeräumt wurde, dieser Friede, der von den Unterhändlern 
der Parteien beschlossen und von den Delegiertenversammlungen ge- 
nehmigt wurde, dieser Friede hat Liechtenstein gerettet. Dies ist meine 
tief innerste Überzeugung, wie es auch meine innerste Überzeugung 
ist, dass wir heute vom Abgrund verschlungen wären, wenn wir den 
Frieden nicht gemacht hätten. Die Durchführung der Friedensbestim- 
mungen nach vielen Jahren des Haders und heftigsten Parteistreites 
ging gewiss nicht immer ohne gewisse Reibungen ab, aber ich sage 
hier als Chef der Regierung und im Einverständnis mit meinen Kol- 
legen in der Regierung, dass die Zusammenarbeit mit den neuen, in 
die Regierung eingetretenen Mitgliedern eine korrekte, verständnis- 
volle, kollegiale und angenehme ist. Nach aussen hin stehen Landtag 
und Regierung als eine einige Körperschaft da, die feierlich erklärt 
hat, Liechtenstein frei und unabhängig und selbständig zu erhalten 
und das Volk steht, mit verschwindenden Ausnahmen, als ein einiges, 
geschlossenes Ganzes hinter ihnen, vom gleichen Geiste beseelt: die 
Freiheit, die Liebe zur heimatlichen Scholle, auf der unsere Väter 
lebten und starben, hinüberzutragen auf Kinder und Enkel und ihnen 
eine Heimat zu bereiten, in der sie zwar bescheiden, aber frei und zu- 
frieden und glücklicher als irgendwo auf der Welt leben können.» 
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