Volltext: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volksrechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein

blossen Parteiinteressen abzuheben. Es geht um die «Wiedergewin- 
nung des Ansehens im Auslande».!!? Hier ist der Zwang zur Verstän- 
digung bereits angetönt: Die gegenseitige Respektierung zur Erhaltung 
des Landes. 
b) Hintergründe 
Bei der Verfassungsgebung ist der Proporz angesprochen. Seine Ver- 
wirklichung wird jedoch aufgeschoben. Die Parteien haben sich noch 
nicht etabliert. Sie sind noch nicht zu den politischen Willensträgern 
im Staate geworden. Sie sind noch nicht «legitimiert». Der Proporz 
wird vornehmlich mit der Frage der Parteienlegitimierung in 
Verbindung gebracht. Die Idee, eine der Parteienstärke entsprechende 
Vertretung in den Behörden, war zwar im Ansatzpunkt vorhanden 
— die Schlossabmachungen greifen diese Frage auf —, doch sprechen 
die politischen Verhältnisse und Machtstrukturen gegen eine Einfüh- 
rung des Verhältniswahlrechtes. 
Der Proporz wird auf Behörden- und namentlich auch auf Regie- 
rungsebene praktiziert.!!? Eindeutige Mehrheitsverhältnisse im Land- 
tag halten die Mehrheitspartei bzw. Regierungspartei davon ab, sich 
ernstlich mit der Frage der Einführung des Verhältniswahlrechtes zu 
befassen. Dies trifft sowohl auf die Volkspartei wie später auch auf 
die Bürgerpartei zu.!!* Es sind andererseits aber gerade diese einseiti- 
gen Mehrheitsverhältnisse im Landtage, die nach 1932 den Ruf nach 
dem Proporz unüberhörbar-machen und nicht mehr verstummen las- 
sen, denn es geht um die politische Bedeutung der Minderheits- 
partei (Volkspartei) auf Landesebene, ist sie doch im Landtag kaum 
ihrer Parteistärke entsprechend repräsentiert. Sie kann im Landtag 
nicht im Namen des Volkes, d. h. als «Volks»partei, auftreten. Sie hat 
hier höchstens den Rang einer kleinen Gruppe (Splittergruppe), was 
ihrem Wähler-Volkspotential keineswegs entspricht. Von diesem Mo- 
ment an bekommt der Proporz auch eine andere Sinndeutung. Es geht 
einerseits um Parteiinteressen, anderseits um Volksinteressen, will 
doch die Volkspartei das Volk, seine Wähler im Landtag vertreten. 
Das Volk in all seinen politischen Schattierungen war im Landtag 
u2], N. Nr. 11, 7. Februar 1934. 
413 «Landeskalender», O. N. Nr. 38, 17. Mai 1922. 
114 (SS Lehrers ver nalemse von 1922—28 und die Mehrheitsverhältnisse von 
196
	        

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