Volltext: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volksrechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein

nicht mehr. Das heisst: Man kann, man kann, gerade was man will. 
Das ist auch der Zweck der ganzen Geschichte, die Willkür einzu- 
führen. Und doch würden die gleichen, die den Diktator hinaufge- 
setzt haben, ihn in einem halben Jahr wieder herunterholen, wenn er 
den Willen aller nicht erfüllen kann. Dann folgt wieder ein anderer, 
und es gibt eine teure Sache. Ich finde es, wie gesagt, unverständlich: 
Proporz, Parteistaat und Ständestaat. Man kann auch ein Gesetz 
machen, dass Frieden werde, aber den Frieden macht nicht der Buch- 
stabe, sondern die Menschen machen ihn. Wenn die Umstände von 
1927 und 1928 die Parteigegensätze nicht zu überbrücken vermoch- 
ten, wie soll ihn eine solche Verfassungsänderung bewirken. Wenn 
die Leute dem Herrgott nicht folgen, wie dann erst einem Buchsta- 
ben, die Geschichte der letzten Jahrzehnte unseres Landes beweist 
dies. Ich hätte darauf gehalten, dass wir nicht Opposition machen, 
sondern zusammenarbeiten. Wie kann das aber werden, wenn man 
mit Absicht Gemeinde gegen Gemeinde, die Gemeinde gegen den Ge- 
meinderat und gegen die Regierung aufreizt? Da kommt das Diktat 
einmal nicht nur vom Volk, sondern auch von einem Höheren. Das, 
was man dem Volke hier vorgelegt hat, ist nichts anderes als Oppo- 
sition und Verhetzung des Volkes.» 
Der Proporz beinhaltet nach den Leitvorstellungen der Volkspartei 
und später der Vaterländischen Union eine Infragestellung der Poli- 
tik der Bürgerpartei. Er schafft ein neues Grundverhältnis der Par- 
teien zum Staat und der Parteien zueinander und wird zum landes- 
und parteigemässen Ordnungsinstrument. Damit ist der Gegenpol 
zum Standpunkt der Bürgerpartei geschaffen. In der Befürwortung 
des Proporzes wird der Kontrast zur Ablehnung des Proporzes durch 
die Bürgerpartei gesucht. 
Die Volkspartei und später auch die Vaterländische Union messen 
den von ihnen geforderten Proporz am Majorzwahlsystem von 1932, 
das in seiner parlamentarischen Auswirkung dem parteipolitischen 
Kräfteverhältnis nicht gerecht werde. Der Majorz entspreche daher 
nicht «dem sich immer stärker zeigenden demokratischen Sinn des 
Volkes».1® Der Proporz garantiere «jedem das Seine»,!* die partei- 
103 1. Va. Nr. 99, 10. Dezember 1938. 
104 «Zur bevorstehenden Volksbefragung betreffs Abänderung der Wahlordnung 
in Liechtenstein. Wollen wir unsere Ahnen verleugnen?» L. N. Nr. 16, 9. Februar 
1932. 
CQ!
	        

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