zahl war zugleich auch das Thema der gerechten Vertretung der bei-
den Wahlbezirke im Landtag verknüpft, das bei einer ausgesproche-
nen Parteikonfrontation, wie sie damals herrschte, nicht lösbar war
und daher nicht aufgegriffen wurde. Dieses Spannungsverhältnis von
Abgeordnetenzahl und Wahlbezirk zeigt sich deutlich auf dem Hin-
tergrund eines Beitrages des Liechtensteiner Volksblattes zur Volks-
befragung von 1932 über ein neues Wahlgesetz. Es schreibt: «Die
Zahl der Abgeordneten bleibt.»®% Es fährt dann weiter fort: «Die
Rechte des Oberlandes werden nicht geschmälert, die Rechte des
Unterlandes bleiben dieselben. Das Oberland wird es immerhin in
der Hand haben, nach seinem Willen regulierend einzugreifen, wenn
dies nötig sein sollte. Es wird aber kaum nötig sein. Aber die Herren
von einer Partei fürchten, dass sie zu kurz kommen könnten. Ober-
land und Unterland ist ein Land, es schafft zusammen... Das Volk
will eine ruhige Entwicklung des Landes, und nicht Stimmenfang
und ungerechte Gleichmacherei. Das ist gewährleistet dadurch, dass
die in der Verfassung festgelegte Vertreterzahl im Oberlande neun
und im Unterlande sechs bleibt, die Mitsprache der Gemeinden ist
recht und kann nur von Gutem sein.» Gegenstand der Proporzinitia-
tiven war die der Parteistärke entsprechende Vertretung der Parteien
im Landtag. Aufgrund des Majorzwahlsystems war die Volkspartei
nach 1928 im Landtag stark untervertreten.” In den sogenannten
Friedensverhandlungen, die die Bürgerpartei und Volkspartei nach
der dem Volke abgelehnten Proporzinitiative 1935 führten, kam
ein Kompromissvorschlag aus Kreisen der Bürgerpartei zur Spra-
che, wonach die Zahl der Landtagsmandate von 15 auf 18 er-
höht werden sollte.® Die Volkspartei stand diesem Vorschlag zurück-
86 1. V. Nr. 17, 11. Februar 1932.
37 Nach der vom Volke verworfenen Proporzinitiative von 1935 schreiben die
L.N. Nr. 45, 1. Juni 1935: «Die nationale Opposition (Volkspartei und Liech-
tensteiner Heimatdienst) vereinigt 1182 Stimmen auf sich, die Regierungsparteien
1319. Die Abstimmung hatte wenigstens das eine Gute, dass sie das gegenseitige
Kräfteverhältnis zahlenmässig klarstellte. 1182 Bürger der nationalen Opposition
bilden einen starken Block, der sich auch durch die Diktaturgelüste eines macht-
hungrigen Systems nicht einschüchtern lässt. 47 % der Stimmfähigen haben
höchstens zwei Sitze im Landtage und sind in andern Behörden zum Teil gar
nicht vertreten! ...»
8 In den L. N. Nr. 95, 23. November 1935 «Von den Friedensverhandlungen»
ist zu lesen: «Da also, wie bereits erwähnt, die Verhandlungen auf diesem
Punkte zum Stillstand kamen, so machten die Regierungsvertreter bei den Ver-
handlungen den Vorschlag einer Kompromisslösung dahingehend, dass die Zahl
der Landtagsmandate von 15 auf 18, d. h. also um drei Stück erhöht werden
solle und dass in diesem erweiterten Landtage die Opposition mit acht Abge-
ordneten vertreten sein solle, wogegen die Bürgerpartei deren 10 haben
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