Volltext: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volksrechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein

zahl war zugleich auch das Thema der gerechten Vertretung der bei- 
den Wahlbezirke im Landtag verknüpft, das bei einer ausgesproche- 
nen Parteikonfrontation, wie sie damals herrschte, nicht lösbar war 
und daher nicht aufgegriffen wurde. Dieses Spannungsverhältnis von 
Abgeordnetenzahl und Wahlbezirk zeigt sich deutlich auf dem Hin- 
tergrund eines Beitrages des Liechtensteiner Volksblattes zur Volks- 
befragung von 1932 über ein neues Wahlgesetz. Es schreibt: «Die 
Zahl der Abgeordneten bleibt.»®% Es fährt dann weiter fort: «Die 
Rechte des Oberlandes werden nicht geschmälert, die Rechte des 
Unterlandes bleiben dieselben. Das Oberland wird es immerhin in 
der Hand haben, nach seinem Willen regulierend einzugreifen, wenn 
dies nötig sein sollte. Es wird aber kaum nötig sein. Aber die Herren 
von einer Partei fürchten, dass sie zu kurz kommen könnten. Ober- 
land und Unterland ist ein Land, es schafft zusammen... Das Volk 
will eine ruhige Entwicklung des Landes, und nicht Stimmenfang 
und ungerechte Gleichmacherei. Das ist gewährleistet dadurch, dass 
die in der Verfassung festgelegte Vertreterzahl im Oberlande neun 
und im Unterlande sechs bleibt, die Mitsprache der Gemeinden ist 
recht und kann nur von Gutem sein.» Gegenstand der Proporzinitia- 
tiven war die der Parteistärke entsprechende Vertretung der Parteien 
im Landtag. Aufgrund des Majorzwahlsystems war die Volkspartei 
nach 1928 im Landtag stark untervertreten.” In den sogenannten 
Friedensverhandlungen, die die Bürgerpartei und Volkspartei nach 
der dem Volke abgelehnten Proporzinitiative 1935 führten, kam 
ein Kompromissvorschlag aus Kreisen der Bürgerpartei zur Spra- 
che, wonach die Zahl der Landtagsmandate von 15 auf 18 er- 
höht werden sollte.® Die Volkspartei stand diesem Vorschlag zurück- 
86 1. V. Nr. 17, 11. Februar 1932. 
37 Nach der vom Volke verworfenen Proporzinitiative von 1935 schreiben die 
L.N. Nr. 45, 1. Juni 1935: «Die nationale Opposition (Volkspartei und Liech- 
tensteiner Heimatdienst) vereinigt 1182 Stimmen auf sich, die Regierungsparteien 
1319. Die Abstimmung hatte wenigstens das eine Gute, dass sie das gegenseitige 
Kräfteverhältnis zahlenmässig klarstellte. 1182 Bürger der nationalen Opposition 
bilden einen starken Block, der sich auch durch die Diktaturgelüste eines macht- 
hungrigen Systems nicht einschüchtern lässt. 47 % der Stimmfähigen haben 
höchstens zwei Sitze im Landtage und sind in andern Behörden zum Teil gar 
nicht vertreten! ...» 
8 In den L. N. Nr. 95, 23. November 1935 «Von den Friedensverhandlungen» 
ist zu lesen: «Da also, wie bereits erwähnt, die Verhandlungen auf diesem 
Punkte zum Stillstand kamen, so machten die Regierungsvertreter bei den Ver- 
handlungen den Vorschlag einer Kompromisslösung dahingehend, dass die Zahl 
der Landtagsmandate von 15 auf 18, d. h. also um drei Stück erhöht werden 
solle und dass in diesem erweiterten Landtage die Opposition mit acht Abge- 
ordneten vertreten sein solle, wogegen die Bürgerpartei deren 10 haben 
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