Volltext: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volksrechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein

im Rahmen der Monarchie» gefordert. Was sie darunter versteht, ist 
thesenartig in Ziffer I/8 des Parteiprogramms zusammengefasst. In 
der Folge wird dann allerdings an der Aussage in dieser — mit Aus- 
nahme im Verfassungsentwurf von Dr. W. Beck — nicht mehr kon- 
sequent festgehalten. Die Kommentierung dieses Programmpunktes 
in den Oberrheinischen Nachrichten verwischt den Standpunkt der 
Volkspartei.® Es gibt zwar zahlreiche Hinweise in den Oberrheini- 
schen Nachrichten, doch lassen sie ein klares Bild von der «demo- 
kratischen Monarchie auf parlamentarischer Grundlage» vermissen. 
In einem Beitrag der Oberrheinischen Nachrichten vom 10. Juli 19207 
heisst es, das Volk verlange nun heute Anerkennung der Volkssouve- 
ränität in der neuen Verfassung. Man möge gegen die Volkssouverä- 
nität noch so Einwände bringen, sie sei ein Gebot der Weltlage und 
der Stunde. Mit der Souveränität zusammen habe die Staatsgewalt 
im Volke verankert zu sein. Der Fortbestand des Landes sei einzig 
und allein nur möglich in einem Volksfürstentum. Ein Obrigkeitsstaat 
oder ähnliches habe keinen Bestand. Jenes sei gut germanischen Ur- 
sprungs, letzteres ein volksfremdes Gewächs römisch-orientalischen 
Ursprungs. Dieses Volksfürstentum habe in einer starken Anteilnahme 
des Volkes an der Staatsgewalt und Gesetzgebung (Vorschlagsrecht, 
Volksbefragung oder Referendum und ähnlichen Rechten) zum Aus- 
druck zu gelangen. In den Oberrheinischen Nachrichten vom 9. Ok- 
tober 1920® findet sich eine Erklärung für den Begriff «demokra- 
tisch». Demokratisch könne doch wohl allgemein gesprochen nur heis- 
sen, dass eben der Einfluss des Volkes anstelle einiger im gesamten 
Staatsleben einen ganz anderen Ausdruck in Zukunft zu bekommen 
habe, als dies bisher der Fall gewesen sei. Anstelle einer scheinbaren 
konstitutionellen Verfassung habe eine wirkliche zu treten, und diese 
selber sei vom Grundsatze der Volksherrschaft neben jener des mo- 
narchischen Prinzips vollständig zu durchtränken. Das Volk selbst 
und seine Vertreter sollen aus Scheinfaktoren im Staatsleben zu sol- 
chen der Wirklichkeit emporgeführt werden. 
Das Liechtensteiner Volksblatt übt Zurückhaltung gegenüber diesen 
neuen Verfassungsströmungen. In einem Kommentar zur Regierungs- 
5 Siehe dazu 128ff. 
«Landespolitik und Weltpolitik», O. N. Nr. 55. 
«Demokratische Erscheinungen», O. N. Nr. 81. 
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