Volltext: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volksrechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein

antwortung für die immensen finanziellen Verluste der Spar- und 
Leihkasse zu tragen hat, bleibt hier ausser Betracht. 
Die Volkspartei ist in der Folge in Distanz zum Staat. Es entsteht 
damit notgedrungen eine Kluft‘® zwischen Volkspartei und Bürger- 
partei, die von 1928 bis 1932 allein die Regierungsverantwortung 
trägt. Die Bürgerpartei vertraut auf ihre eigene politische Kraft. Sie 
steht im Staate. Aus dieser Entwicklung resultiert ein Spannungsver- 
hältnis zwischen den Parteien einerseits und zwischen der Volkspartei 
und dem (monarchischen) Staat andererseits. 
Die Kundgebung des Liechtensteiner Heimatdienstes vom 9. Dezember 
1934 ist eine offene Herausforderung an Staat und an das Fürsten- 
haus. In einer Resolution wird der Rücktritt der Regierung und die 
Auflösung des «Parteilandtages» gefordert. Weiters wird verlangt, 
dass die Regierungsgewalt durch Seine Durchlaucht den Thronfolger 
Prinz Franz Josef übernommen werde, unbeschadet der Rechte des 
regierenden Fürsten Franz I., oder aber Übernahme der Regierung 
durch einen anderen Prinzen des fürstlich-liechtensteinischen Hauses, 
welcher seinerseits unmittelbar Seiner Durchlaucht dem Thronfolger 
als Beauftragter und Bevollmächtigter des regierenden Fürsten ver- 
antwortlich ist.‘ Die Entrüstung bei der Bürgerpartei ist gross. In 
der Landtagssitzung vom 11. Dezember 1934 wirft der Abgeordnete 
Peter Büchel dem Liechtensteiner Heimatdienst vor: «Das ist eine 
Drohung und eine Drohung bedingt Abwehr. Zudem ist es eine 
Schande, dass sie unser allverehrtes Fürstenhaus in die Demonstra- 
tionsreden hineingezogen haben. Dagegen muss Protest erhoben wer- 
den. Sie haben nicht nur das Fürstenhaus beleidigt, sondern auch das 
Volk. In meinen Augen sind solche Führer abgetan.»*8 Landtagsprä- 
sident Pfarrer Anton Frommelt sprach von einer Resolution «revo- 
lutionärer Natur»“, Zu dieser Äusserung veranlasste ihn der Um- 
16a Die Volkspartei kommt trotz allem nicht umhin zuzugestehen, «dass lediglich 
die Intervention des fürstlichen Hauses in der Lage wäre, die beiden Parteien, 
die heute weiter als je auseinander sind, zu gemeinsamer Arbeit zusammen zu 
bringen.» So im Schreiben der Parteileitung der Volkspartei vom 17. November 
1928 an Prinz Franz sen. (Schlossarchiv). 
47 Es gibt verschiedene Resolutionstexte. Sie sind verfasst von der Landesleitung 
des Liechtensteiner Heimatdienstes, unterzeichnet von Dr. Otto Schädler, Dr. 
Alois Vogt und Carl Freiherr von Vogelsang. LRA Reg. 149/139. 
48 LRA Landtagsakt S 4/1934. 
49 LRA Reg. 149/139. 
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