Volltext: Der Vaduzer Wald

Mit den folgenden Aussagen soll angedeutet werden, wie vielfältig und intensiv 
das Waldareal in früherer Zeit genutzt wurde. Verschiedene, früher bedeutende 
und intensiv betriebene Nutzungen der Bestände und des Waldbodens werden 
seit langem nicht mehr ausgeübt. Wer aber mit offenen Augen durch den Wald 
geht, kann noch Spuren solcher Nutzungsformen, wie alte Kohlplätze, Terras- 
sierungen, Spuren von Steinbrüchen etc. finden. Auch die Waldweide, das 
Grasen, das Schneiteln — das ist das Abschneiden der Äste als Viehfutter — 
oder die Harzgewinnung gehören hierzu. Zu erwähnen sind auch die alten 
Waldwege, die an anderer Stelle behandelt werden. Spuren in gleichem Sinne 
sind auch die alten Akten. Manche Beobachtung im Wald kann anhand eines 
schriftlichen Zeugnisses deutlicher erkannt werden, oder umgekehrt vermögen 
alte Akten einen ersten Hinweis zu geben, der sich in der Folge mit einer 
Feststellung im Wald bestätigen lässt. 
Über 
frühere Wald- 
nutzungen 
Die Waldweide 
Das Weidenlassen von Gross- und Kleinvieh im Wald ist zweifellos eine sehr 
alte Nutzungsform. Die Waldweide verursacht am Wald beträchtlichen 
Schaden, nimmt doch das Vieh, und ganz besonders die Ziege, auch Knospen 
Nadeln und Blätter, Rinde und Zweige an. Besonders gefährdet war der Jung- 
wald. Bei der immer offensichtlicher werdenden Notwendigkeit, den Wald zu 
schonen, trachtete die Obrigkeit seit dem 18. Jahrhundert danach, die Wald- 
weide zu beseitigen. 
So ist in der Waldordnung von Johann Adam von Liechtenstein vom 2. Sept. 
1732 zu lesen: 
«Zum Vierdten, vor allem nöthig sein will, zu Erhaltung eines jungen ange- 
pflegten Waldes das höchst schädliche Schaaf- und Geiss-Vieh, in der- 
gleichen jungen Wäldern, und insonderheit die letzteren bis sie die Gipfel oder 
Spitz eben nicht mehr erreichen können, gänzlichen zu verbiethen, und auszu 
schaffen ungesehen, ein solch junges Bäumel, so von einer Geiss eben ange- 
bissen wird, wegen des bösen Athems nimmermehr zu einem Wachsthum 
kömmt, ja zum öfteren gar wohl verderret, wie man bisher solches genugsam 
erfahren hat, und vor Augen sieht, insonderheit um Vadutz, Schaan, und 
Triesen, allwo an denen schönsten Orthen, nichts anderes, als eben abge- 
bissenes, und ausgefressenes Gebüsch gefunden wird, selten aber wider 
Verboth in dergleichen jungen Bahn Hölzern vor der Zeit dergleichen schäd- 
liche Waldthier angetroffen werden, unsere Jäger und Forst-Knecht solche 
nieder zu schiessen, hiermit befeligt sein». 
In den Dienstinstruktionen von 1808 ist ein weiterer Erlass zur Hebung der 
Forstkultur enthalten, mit dem Verbot des «Einhütten des Viehes» und der 
«Graserey» in den Wäldern. Auch die Waldordnung des Jahres 1842 hält fest, 
dass Ziegen im Wald erschossen werden, wobei der Ertrag zugunsten des 
Armenfonds verwertet werden soll. 
zo
	        

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