Mit den folgenden Aussagen soll angedeutet werden, wie vielfältig und intensiv
das Waldareal in früherer Zeit genutzt wurde. Verschiedene, früher bedeutende
und intensiv betriebene Nutzungen der Bestände und des Waldbodens werden
seit langem nicht mehr ausgeübt. Wer aber mit offenen Augen durch den Wald
geht, kann noch Spuren solcher Nutzungsformen, wie alte Kohlplätze, Terras-
sierungen, Spuren von Steinbrüchen etc. finden. Auch die Waldweide, das
Grasen, das Schneiteln — das ist das Abschneiden der Äste als Viehfutter —
oder die Harzgewinnung gehören hierzu. Zu erwähnen sind auch die alten
Waldwege, die an anderer Stelle behandelt werden. Spuren in gleichem Sinne
sind auch die alten Akten. Manche Beobachtung im Wald kann anhand eines
schriftlichen Zeugnisses deutlicher erkannt werden, oder umgekehrt vermögen
alte Akten einen ersten Hinweis zu geben, der sich in der Folge mit einer
Feststellung im Wald bestätigen lässt.
Über
frühere Wald-
nutzungen
Die Waldweide
Das Weidenlassen von Gross- und Kleinvieh im Wald ist zweifellos eine sehr
alte Nutzungsform. Die Waldweide verursacht am Wald beträchtlichen
Schaden, nimmt doch das Vieh, und ganz besonders die Ziege, auch Knospen
Nadeln und Blätter, Rinde und Zweige an. Besonders gefährdet war der Jung-
wald. Bei der immer offensichtlicher werdenden Notwendigkeit, den Wald zu
schonen, trachtete die Obrigkeit seit dem 18. Jahrhundert danach, die Wald-
weide zu beseitigen.
So ist in der Waldordnung von Johann Adam von Liechtenstein vom 2. Sept.
1732 zu lesen:
«Zum Vierdten, vor allem nöthig sein will, zu Erhaltung eines jungen ange-
pflegten Waldes das höchst schädliche Schaaf- und Geiss-Vieh, in der-
gleichen jungen Wäldern, und insonderheit die letzteren bis sie die Gipfel oder
Spitz eben nicht mehr erreichen können, gänzlichen zu verbiethen, und auszu
schaffen ungesehen, ein solch junges Bäumel, so von einer Geiss eben ange-
bissen wird, wegen des bösen Athems nimmermehr zu einem Wachsthum
kömmt, ja zum öfteren gar wohl verderret, wie man bisher solches genugsam
erfahren hat, und vor Augen sieht, insonderheit um Vadutz, Schaan, und
Triesen, allwo an denen schönsten Orthen, nichts anderes, als eben abge-
bissenes, und ausgefressenes Gebüsch gefunden wird, selten aber wider
Verboth in dergleichen jungen Bahn Hölzern vor der Zeit dergleichen schäd-
liche Waldthier angetroffen werden, unsere Jäger und Forst-Knecht solche
nieder zu schiessen, hiermit befeligt sein».
In den Dienstinstruktionen von 1808 ist ein weiterer Erlass zur Hebung der
Forstkultur enthalten, mit dem Verbot des «Einhütten des Viehes» und der
«Graserey» in den Wäldern. Auch die Waldordnung des Jahres 1842 hält fest,
dass Ziegen im Wald erschossen werden, wobei der Ertrag zugunsten des
Armenfonds verwertet werden soll.
zo