Im 16. und 17. Jahrhundert war die Holznutzung grösser als jemals zuvor.
Holz wurde immer teurer. Eichenholz bekam fast Seltenheitswert. Die Zahl
der Sägereien vermehrte sich. Holz wurde nicht nur für den.eigenen Bedarf
geschlagen, sondern ausgeführt und verkauft in bereits waldarme Gebiete.
Bergbau, Erzverhüttung, entstehende Grossgewerbebetriebe und ausgedehnte
Weinbaugebiete verbrauchten gewaltige Holzmengen. Brenn- und Bauholz,
Holzkohle, Schindeln, Rebstecken, Spiesse, Werkzeuge und Geschirr aller Art
wurden auf die benachbarten Märkte geliefert.
Holz als Brenn-, Werk- und Baustoff war auch später, als bereits Klagen über
Holzmangel laut wurden, und der Raubbau eingeschränkt wurde, unentbehrlich
Wohn- und Stallbauten, Möbel, Geräte und Fahrzeuge waren fast ausschliess-
lich aus Holz. Für Zäune, Brücken, Rheinwuhr- und Rüfebauten wurden grosse
Aolzmengen benötigt. Erst in der jüngeren Vergangenheit wurde Holz in
grösserem Umfang durch andere Bau- und Werkstoffe und Kohle und Erdöl als
Brennmaterialien ersetzt. Holz ermöglichte so überhaupt erst die gewerbliche
und industrielle Entwicklung.
Waldnutzung beschränkte sich nicht nur auf Holznutzung. Schweine, Schafe
und Ziegen, ja auch Grossvieh wurden in die Wälder getrieben. Der Wald
lieferte Laubstreue, Bettlaub und Harz.
Waldordnungen
Schon früh suchten die Landesherren als Inhaber der Forsthoheit der Wald-
zerstörung Einhalt zu gebieten. Zunächst taten sie dies vor allem im Interesse
der Jagd. Später, als sich akuter Holzmangel abzuzeichnen begann, ging es
Ihnen um die Erhaltung des Waldes als Vermögenskapital und Einkunftsquelle
die nicht zuletzt durch eigenes Verschulden zu versiegen drohte. Es waren ja
die Landesherren, die das Bergwerks- und Sägereimonopol und Beholzungs-
rechte in den Wäldern besassen!
In der bisherigen Literatur wird als älteste Waldordnung diejenige des Grafen
Franz Wilhelm von Hohenems aus dem Jahre 1658 erwähnt. im Liechten-
steinischen Landesarchiv finden sich aber wesentlich ältere Zeugnisse für den
Versuch der Obrigkeit, die Waldnutzung zu regeln. Bereits 1504 regelte Freiherr
Ludwig von Brandis einen Streit zwischen Vaduz und Schaan wegen der
Nutzung der Auwälder und legt einen Teil derselben in Bann, um den
Wuhrholzertrag zu sichern.
Am 15. Mai 1530 erlässt Graf Rudolf von Sulz eine Ordnung über die Bannung
der Wälder in Vaduz und Schaan und Bestellung eines Forstknechts und legt
Wald- und Wildfrevelstrafen fest. Die neu gebannten Waldteile werden auf-
geführt. Was vormals schon in Bann gelegt war, soll in Bann bleiben. Auch in
den nicht gebannten Wäldern dürfen die Untertanen nur zu eigener Notdurft
und nicht «wüesstlich und verderplich» Holz hauen.
Zu Weihnachten darf keiner mehr als ein Fuder alte Scheiter bei seinem Haus
haben.