Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

Kommunikation im Staat erfolgt 
direkt (z. B. Gespräch, unmittelbares Zuhören) oder 
über Vermittlung Dritter (z. B. über Parteien, Inter­ essenverbände, Medien). Insbesondere den Massenmedien kommt eine bedeutende Rolle zu. Indem diese Informationen auslesen, übermit­ teln und verbreiten, verarbeiten und verständlich machen, Meinungen der Bevölkerung veröffentlichen und selbst Meinungen zum Ausdruck bringen und so Einfluss auf die öffentliche Meinung wie auf die Ent­ scheidungsträger nehmen, wächst den Medien Macht und Verant­ wortung zu.177 Es ist daher grundlegend, dass die Informationen stim­ men, wie es grundlegend ist, dass die Massenmedien in ihrer Gesamt­ heit die Vielfalt der Meinungen der Bevölkerung ausgewogen wider­ spiegeln,178 dabei aber auch jene heilsame Unruhe vermitteln, ohne die menschliche Institutionen erstarren.178® Die Bekanntgabe (Dffentlichkeitsprinzip) staatlicher Entscheidungen hat neben der demokratischen auch eine elementar 
rechtsstaatliche Komponente. Ohne fonnelle Kundgabe der verbindlichen Einzelakte (Gerichts- und Verwaltungsentscheide) an die Adressaten und ohne for­ melle Veröffentlichung allgemein verbindlicher Erlasse (Gesetze, Ver­ ordnungen) gibt es keine Rechtssicherheit.179 Der Bürger muss wissen, was gilt, was er anfechten kann, was ihn bindet, was nicht bindet. Der Ort par excellence, wo Kommunikation zwischen der Bevölke­ rung und staatlichen Entscheidungsträgern ankommt und seinen Aus- völgyi, Bern/Stuttgart 1980, 573). Nach Art. 7 zum Schweiz. VE müssen die Behörden «über ihre Tätigkeit ausreichend informieren und Auskunft erteilen, wenn nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen». Hiezu Jörg Paul Müller, Grundrechte und staatsleitende Grundsätze im Span­ nungsfeld heutiger Grundrechtstheorie, in: ZSR, NF 97 I, 265ff., bes. 269; ders., Mediengesamtkonzeption, 31 ff., bes. 33—37. 177 Stern, Bd. I, 464; Fleiner, 379f. 178 Gefahren für die objektive Berichterstattung wie für die Artikulation der Mei­ nungsvielfalt, insbesondere der Meinungen von Minderheiten, werden in ver­ schiedenen Ländern in der zunehmenden Medienkonzentration gesehen, sowie in der Versuchung von Medienschaffenden, «eine Meinung als öffentliche Mei­ nung durchzusetzen» und Andersdenkende zu isolieren (vgl. E. Noelle-Neu- mann, Öffentlichkeit als Bedrohung, Beiträge zur empirischen Kommunika­ tionsforschung, hrsg. Jürgen Wilke, Freiburg/München 1977, 204ff.; Die Schwei­ gespirale, öffentliche Meinung — unsere soziale Haut, München/Zürich 1980, 13ff., 206ff.). Zum Problem der «Richtigkeit» der Information vgl. Rainer Geissler, Massenmedien, Basiskommunikation und Demokratie, Tübingen 1973, 47—62. iT6a Müller, Mediengesamtkonzeption, 37—39. ,7* Fleiner, 377; Kissler, 117f.; Marcic, 289. 84
	        

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