Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Einleitung 13 I. Bisherige Entwicklung 13 II. Hinweise auf Kritik 14 III. Allgemeine Erscheinungen 16 1. Machtverschiebungen unter den bestehenden klassischen Gewalten und zwischen Parlament und Parteien 17 2. Auftreten neuer Konkurrenz neben dem Parlament 17 3. Abspaltung staatlicher Zuständigkeiten 17 2. Kapitel Verfassungsrechtliche Kompetenzen anderer Organe im Verhältnis zum Parlament 20 I. Kompetenzen anderer Organe im Verhältnis zu den Kompetenzen des Parlaments 21 1. Kompetenzen des Fürsten — Kompetenzen des Parlaments 21 2. Kompetenzen des Volkes — Kompetenzen des Parlaments 23 3. Kompetenzen der Gemeinden — Kompetenzen des Parlaments 24 4. Kompetenzen der Justiz — Kompetenzen des Parlaments 25 5. Kompetenzen der Regierung — Kompetenzen des Parlaments 25 II. Kompetenzen anderer Organe in bezug auf die konkrete Existenz und die Präsenz des Parlaments 31 1. Kompetenz des Volkes: die Wahl des Parlaments 31 2. Kompetenz des Fürsten bzw. des Volkes bzw. der Gemeinden: Einberufung, Schliessung, Vertagung und Auflösung des Parlaments 32 III. Das Staatsnotrecht 32 *) Zur leichteren Auffindbarkeit seien hier die Themen einiger grösserer 
Anmer­ kungen (breitere Darstellung, Exkurse etc.) genannt: zur Frage der Grenzen des Verordnungsrechts der Regierung (Anm. 40); zur Repräsentationsfunktion des Parlaments in der modernen parteienstaatlichen Demokratie — Auseinander­ setzung mit abweichenden Meinungen (Anm. 257); zum Problem der sach­ lichen Kontinuität oder Diskontinuität in bezug auf die liechtensteinische Pra­ xis bei Parlamentsgeschäften (Anm. 244); geschichtlicher Exkurs — demokra­ tische und obrigkeitliche Linien (Anm. 309); geschichtliche Übersicht über die liechtensteinische Meinungspresse (Anm. 201); ebenso über die Parteien (Anm. 276); summarische Zusammenstellung der Koalitionsabsprachen seit 1939 (Anm. 281); geschichtliche Übersicht über die Landtage seit 1862 samt Landtagsauf­ lösungen (Anm. 314).
	        

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