Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

«Mit den 15 Abgeordneten werden auch stellvertretende Abgeord­ nete von jeder Wählergruppe in jedem Wahlbezirk gewählt. Die Gesamtzahl der stellvertretenden Abgeordneten in einem Wahl­ kreise darf die Zahl der Abgeordneten dieses Wahlbezirkes nicht übersteigen.» (Art. 46 Abs. 1, Sätze 4 und 5 Verf) «Die stellvertretenden Abgeordneten sind nach dem Stärkeverhält­ nis der Parteien zuzuteilen.» (Art. 46 Abs. 2 Verf) «f) Ersatzkandidaten» (Marginale) «Die Wahlvorschläge dürfen im Unterland höchstens zwei und im Oberland höchstens drei Kandidaten mehr enthalten bzw. zum Vorschlag bringen, als im betreffenden Wahlkreis Abgeordnete zu wählen sind. Die genannte Überzahl von zwei bzw. drei Kandi­ daten sind von den eigentlichen Wahlkandidaten als Ersatzkandi­ daten zu unterscheiden.» (Art. 41 VolksrechteG) «Bestimmung der stellvertretenden Abgeordneten» (Marginale) «Soweit die Wahlliste genügend Kandidaten aufweist, erhält jede Wählergruppe so viele stellvertretende Abgeordnete, als ihr Abge­ ordnete zugeteilt wurden (Artikel 46 Abatz 2 der Verfassung). Als stellvertretende Abgeordnete im Sinne von Art. 46 der Ver­ fassung sind diejenigen Kandidaten zu erklären, die auf der Wahl­ liste der betreffenden Wählergruppe unter den nichtgewählten Kandidaten am meisten Stimmen erhalten haben. Sind Wahlkan- didaten nicht mehr vorhanden, so treten die Ersatzkandidaten im Sinne von Art. 41 als stellvertretende Abgeordnete in Funktion.» (Art. 60 Abs. 1 und 2 VolksrechteG) Von der im Proporzgesetz angebotenen Möglichkeit, für die Land- tagswahlen auch Ersatzkandidaten aufzustellen, wurde seit den Wah­ len vom 14. 6. 1953 nie mehr Gebrauch gemacht.132 Für die Zutei­ lung der stellvertretenden Abgeordneten wurden jeweils die nichtge­ wählten ordentlichen Wahlkandidaten berücksichtigt. 1R Entsprechend frühere Rechtsgrundlage für die Proporzwahl seit 1939, LGBl. 1939/4. Ersatzkandidaten wurden aufgestellt für Landtagswahlen vom 4. 4. 1939 (stille Wahl), 29. 4. 1945, 6. 2. 1949; unklar Wahlen 15. 2. 1953; siehe Landtagswahlakten. 63
	        

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