Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

umkehr der Bevölkerungsentwicklung in Richtung Unterland zu er­ warten sei181. Anderseits ist nicht zu übersehen, dass sich die Bevöl­ kerungs» und Stimmberechtigtenanteile verlagert haben und dass eine zu unterschiedliche Repräsentationsdichte als ungerecht empfunden wird. Falls bei einer Erhöhung der Gesamtmandatszahl im Sinne einer Kompromisslösung auch eine Korrektur des Sitzverhältnisses Ober­ land-Unterland vorgenommen wird, müsste diese unter der Berück­ sichtigung erfolgen, dass dem Unterland noch eine sichere Abgeord­ netenzahl innerhalb des Quorumsschutzes im Landtag (d. h. mehr als 33Va°/o der Sitze) verbleibt, sowie unter Berücksichtigung der seit 1960/1970 feststellbaren Bevölkerungs- und Stimmberechtigtenver­ schiebungen zu Gunsten des Unterlandes und der möglichen Weiter­ entwicklung dieses Trends. Ein Einerwahlkreis, von dem gelegentlich gesprochen wird, würde mit einer tiefverwurzelten historischen Tradition, aus der das Gemein­ wesen lebt, und einem tiefgehenden spezifisch liechtensteinischen Be­ dürfnis nach Rollenteilung und gesicherter Beteiligung182 brechen, der liechtensteinische Einheitsstaat würde zentralistischer und müsste weniger Rücksicht nehmen, die landschaftlich abgestützte Repräsen­ tation würde in Frage gestellt und der Quorumsschutz im Landtag, der sich u. a. neben dem Schutz der Minderheits(partei)fraktion auch als Absicherung der kleineren Landschaft auswirkt, zu einem blossen Parteienschutz verkürzt. d) Das fehlende Frauenwahlrecht Den Frauen fehlt das aktive und passive Wahlrecht auf Landesebene. Die Vorlagen 1971 und 1973 zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts wurden vom Volk verworfen.123 Da die Frauen nicht wählen, ist der Landtag nicht ein von den Frauen durch persönliche Entscheidungen direkt mitgewählter Landtag. Und wegen ihrer Nicht- wählbarkeit sind die Frauen im Landtag immer durch Männer reprä­ sentiert, denen die Frauen ihr Vertrauen mit dem Wahlzettel gar nicht aussprechen konnten. So mangelt für die Hälfte der erwachse­ nen liechtensteinischen Bevölkerung der engere wechselseitige Bezug 181 Anton Gerner, im Landtag vom 4. 4. 1972, LProt 1972 I 14. Vgl. Ausführungen S. 174ff. Die Verankerung der Abgeordneten in einem von zwei Wahlkreisen gibt auch mehr Nähe zum Bürger und stellt die Abgeordneten faktisch zugleich unab­ hängiger bei Geschäften, die vorzugsweise den anderen Wahlkreis berühren. 58
	        

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