Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

tung von 43,3 / 45,7 Jahren in den Jahren 1881—88 auf 70,29 / 76,22 Jahre in den Jahren 1968—73 angestiegen.90 Die veränderte Alters­ schichtung fällt umsomehr ins Gewicht, als wir es heute im Unter­ schied zu früher mit einem Leistungs- und Daseinsvorsorgestaat zu tun haben, der Leistungen für alle Schichten von der Jugend bis ins Alter erbringt. Das Parlament als Repräsentant der Landesangehörigen in ihrer Viel­ zahl und Pluralität hat sich seit dem 19. Jahrhundert weder entspre­ chend der Gesamtbevölkerung noch entsprechend der Bevölkerungs­ struktur entwickelt.91 Auch in geographischer Hinsicht besteht ein Repräsentationsdefizit. In der Legislaturperiode 1974—78 wohnte keiner der 15 Abgeordneten in den Gemeinden Planken, Mauren, Ruggell und Schellenberg, seit 1978 wohnt keiner in Triesen und Ruggell. Ein Vergleich mit grösseren Staaten lässt indessen erkennen, dass die dortigen Verhältnisse in bezug auf die zu repräsentierende Bevölke­ rungszahl wie in bezug auf den zu bewältigenden parlamentarischen quantitativen Arbeitsumfang nicht einfach auf das liechtensteinische Parlament übertragbar sind, wiewohl es qualitativ entsprechende Probleme zu meistern und im wesentlichen mit derselben gesetzgebe­ rischen Tätigkeit fertig zu werden hat und zur Genehmigung der Staatsverträge zuständig ist wie die Parlamente anderer souveräner Staaten. Die Abgeordnetenzahlen anderer Parlamente können nur beschränkt zum Vergleich herangezogen werden (z. B. österreichischer Nationalrat 183, schweizerischer Nationalrat 200 Mitglieder). Umso beeindruckender erscheinen die Abgeordnetenzahlen der Landtage (36 bis 100 Mitglieder) der Österreichischen Länder, die nichtsouveräne Gliedstaaten sind und deren Legislativbefugnisse durch den Bund be­ kanntlich besonders stark eingeschränkt sind und die keine Zustän­ digkeit im Bereich der Staatsverträge haben. Illustrativ sind auch die Sitzzahlen der schweizerischen Kantonalparlamente, die ebenfalls nur die beschränkten Befugnisse nichtsouveräner Gliedstaaten, aber eine alte demokratische Tradition aufweisen. Vgl. nachstehende Ta­ belle 2. Offenbar gibt es sowohl in bezug auf die Repräsentations­ breite wie in bezug auf die Arbeitsfähigkeit der Parlamente eine Art untere Grenze. 90 Statistisches Jahrbuch der Schweiz 1980, 72. 81 Vgl. Ernst Büchel im Landtag vom 4. 4. 1972, LProt 1972 I 11. 50
	        

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