Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

Das repräsentative Prinzip gibt somit einerseits den Unterschied von Regierenden und Regierten nicht auf und besteht nicht in der Identi­ tät von Herrschaft und Beherrschten; anderseits verlangt alle reprä­ sentative staatliche Machtausübung die Legitimierung durch das Volk.70 Die Repräsentation ist keine unmittelbare Entscheidung durch das Volk, aber doch eine Delegation vom Volk her. Die Repräsenta­ tion bedarf der Volksnähe. Entfernt sich die Repräsentation zu weit vom Volk, isoliert sie sich, so hebt sie sich selbst auf.71 Auch kann das parlamentarische Repräsentativsystem seine Herkunft vom Stän­ dewesen nicht ganz verleugnen. Es gründet in der Einsicht, dass das Staatsvolk differenziert ist und dass es irgendwie die soziologisch- pluralistische Zusammensetzung des Volkes widerspiegeln soll.72 Ist dies nicht gewährleistet, entartet das System häufig zur Oligarchie, der Herrschaft einiger Privilegierter, was wiederum das Ende der Repräsentation des Volkes bedeutet. Wird aber die «Volksnähe» in der Art verwirklicht, dass die Abgeordneten nicht mehr bereit sind, eigene (anvertraute) Verantwortung für das Gesamtwohl zu tragen, und bei jeder Entscheidung direkt der vermeintliche aktuelle Volks­ wille oder die momentane Volksstimmung zum Ausdruck und Durch­ bruch kommt, so geht die Repräsentation in der plebiszitären Demo­ kratie auf. Allzuhäufig verbergen sich in der politischen Realität hin­ ter der «Volksnähe» solcher Leute und Gruppen nichts als reine Machtinteressen.78 Der Staat und das Volk werden zum Spielfeld der Demagogen, und auch das Parlament dient letztlich nur als schöne Fassade. 70 Scheuner, Prinzip, 226. 71 Scheuner, Prinzip, 231; Fraenkel, 10, 34; Leibholz. Wesen, 38; Imboden, Systeme, 109f. Mit dem Erfordernis der Volksnähe zusammengehend ist die Kommunikation mit dem Volk, zum Volk hin, vom Volk her (vgl. S. 80ff.). Der Reprä­ sentation immanent ist daher und auch aus andern Gründen (vgl. Leibholz, Wesen, 176ff.; Schmitt, Parlamentarismus, 43f.; Kaiser, siehe Anm. 57, Spalte 868: «Die repräsentative Bewusstwerdung und Darstellung bedarf der Öffent­ lichkeit.»") die Tendenz zur 
Öffentlichkeit. Wenn der Repräsentant dauernd hin­ ter verschlossenen Türen agiert, schwindet die notwendige lebendige Nähe — die allerdings die Unabhängigkeit und die Eigenverantwortlichkeit des Reprä­ sentanten nicht überspringen darf — zwischen Repräsentiertem und Repräsen­ tant, verblasst die Repräsentation im Bewusstsein des Volkes, unterbleibt die Information der Öffentlichkeit über die Diskussion und die Entscheidungen des Repräsentanten, geht die öffentliche Kontrolle verloren und kann sich der Bürger auch kein Urteil für die nächsten Wahlen bilden. 72 Fraenkel, 6; Imboden, Systeme, 109; Scheuner, Gesammelte Schriften, 322; ders., Mehrheitsprinzip, 41f., 58; Steger, 102ff., spricht von «soziologisch politischer» Vertretung des .Volkes. 40
	        

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