3. Kapitel: Funktionen des Parlaments In der Politikwissenschaft werden heute im wesentlichen folgende Parlamentsfunktionen56 unterschieden: — Die Repräsentation-, Artikulations- und Kommunikationsfunk tion. Diese drei Funktionen stehen in einem inneren Zusammenhang; — die Wahl- (Wahl der Regierung und anderer Organe), Gesetzge- bungs- und Kontrollfunktion. In Ausübung dieser Funktionen wird die Parlamentsarbeit im engeren Sinne geleistet; — die Rekrutierungsfunktion. Sie dient der Auslese und Schulung des politischen Nachwuchses. Diese Funktionen sind teils rechtlicher (z. B. Kompetenzausübung bei einem Wahlgeschäft oder bei der Gesetzgebung), teils faktischer (z. B. Rekrutierung) Natur. Teils stehen die Funktionen dem Landtag als Kollektivorgan (Kompetenzausübung gemäss Art. 45 Abs. 2 Verf) zu, teils werden die Funktionen von einzelnen Abgeordneten (z. B. Kommunikation mit der Bevölkerung) ausgeübt. Schliesslich ist zu bemerken, dass die Funktionen regelmässig aufein ander einwirken, ja in der Wirklichkeit meist kaum zu trennen sind. Je besser das Parlament arbeitet, desto besser repräsentiert es den Bür ger. Je mehr der Abgeordnete und das Parlament «die Rechte und Interessen des Volkes im Verhältnis zur Regierung» artikulieren und geltend machen, desto besser repräsentieren sie das Volk und arbeiten sie. Je besser alle diese Funktionen wahrgenommen werden, desto mehr wird das Parlament zum Ort der Auslese, der Rekrutierung po litischer Talente. "Vgl. Symposium Europäisches Parlament; Gerlich, 77ff.; Entwurf Riklin, 33ff. A. M. bes. Leibholz, der die Repräsentationsfunkiion des Parlaments in der modernen parteienstaatlichen Demokratie nicht mehr gelten lässt; vgl. hiezu hinten Anm. 257. Kissler (39ff.) unterteilt in Repräsentations-, Kontroll-, Ge- setzgebungs- und Kommunikationsfunktion. 36