Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

2. 
Mitte zwischen dem bipolaren Typ mit dem Mehrheits­ prinzip und dem Konkordanztyp So scheint am ehesten die Einhaltung einer Mitte zwischen Extrem­ lösungen des bipolaren Typs oder der reinen Konkordanz als ange­ zeigt — so diffus diese Mitte auch sein mag. Mischsysteme — das gilt nicht nur für die Regierungsformen, wie dies seit den Griechen bekannt ist —, die eine Kombination verschiedener Prinzipien in sich vereinigen und sich ausgleichen, sind häufig dauerhafter und erfolg­ reicher als Monosysteme. Wie schon erwähnt, empfehlen Jürg Steiner und, weitergehend, Alfred Meier und Alois Riklin selbst für die kul­ turell segmentierte Schweiz für ihr Konkordanzsystem eine Aufladung mit Oppositionselementen.803 Realistisch sind daher Bemühungen, die die Nachteile extremer Pendelausschläge zwischen Bipolarität und zu enger Konkordanz zu verringern suchen und der Mitte Kraft ver­ leihen. Da radikale Änderungen des Systems, wie dargelegt, aus­ scheiden, scheint ein Bündel kleiner Lösungen, die genau besehen gar nicht klein sind, am meisten erfolgversprechend. Dabei hat es nur Sinn, die variablen Bedingungen des Systems beeinflussen zu wollen. a) Milderung des Problems der knappen Mehrheiten Knappe Mehrheiten vergrössern die Möglichkeit eines Machtwechsels von Wahl zu Wahl. Je grösser das Risiko bzw. die Chance eines sol­ chen Machtwechsels, desto mehr neigt die Politik dazu, sich zu ver­ ändern, bei der Mehrheit, um ängstlich die Macht zu halten und zu vergrössern, bei der Minderheit, um noch intensiver nach der Macht zu streben. Die Folgen sind: Pressionsmöglichkeiten jeder einzelnen Familie, Gefälligkeitspolitik im konkreten Fall und allgemein, Nicht- angehen unpopulärer Fragen, plebiszitär ausgerichtete Wahlpro­ gramme, gesteigerter bipolarer Wettbewerb orientiert an den strate­ gischen und taktischen Überlegungen der Parteizentrale — und im Sog dieser Strömungen — Schwächung der Autorität, Freiheit und Unabhängigkeit der Regierung und Schwächung der Unabhängigkeit, der Kontrolle und des gesetzgeberischen Einflusses des Parlaments und der einzelnen Abgeordneten. m Vgl. Anm. 294. 163
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.