Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

noch weniger als bei Personalfragen — doch die Tendenz einer be­ achtlichen Kontrollverdünnung ist nicht zu leugnen. Dies wird diesen oder jenen Abgeordneten von opponierendem Auf­ treten nicht abhalten, weil er im konkreten Fall ausserhalb des Be­ ziehungsgeflechtes steht. Je stärker aber das Ringen um die Macht zuvorderst steht, tritt eine doppelte Hemmung ein. Je dezidierter die Partei sich ihre Macht erhalten will oder je ängstlicher sie sich um ihre Mehrheit sorgt oder die Erlangung der Mehrheit über alles stellt, desto mehr entsteht die Neigung, ausser reinen Gegnern (gegenüber denen die Kontrolle besonders streng gehandhabt wird) niemanden zu verletzen, desto mehr versucht die Partei, ihre Abgeordneten ein­ zubinden; und je mehr die Fraktion als eine Art geschlossene Partei­ formation auftritt, desto mehr wird ihr Verhalten wie immer auf das Konto der Partei gebucht — was dann tatsächlich Rücksichten erfordert, die im Zweifel die Kontrolle lähmen. Je weniger gebunden und je freier umgekehrt die Abgeordneten der Mehrheits- und der Minderheitsfraktion von Parteirücksichten sind, desto grösser ist die Chance zumindest punktueller Kontrolle, und dies auch gegenüber den eigenen Leuten in Regierung und Verwaltung. d) Der Einfluss des Parlaments auf die Gesetzgebung Der parlamentarische Einfluss auf die Gesetzgebung ist dann stärker, wenn die Parteienrivalität nicht zu mächtig ist. Man ist geneigt zu sagen, dass der Einfluss des Parlaments bei parteipolitisch neutralen Vorlagen grösser ist, bei parteipolitisch relevanten Vorlagen geringer. Im letzteren Fall besteht die Versuchung, die Fraktionen auf Mehr­ heits- oder Minderheitslinie zu bringen, was die eigenverantwortliche Einwirkung des Parlaments beeinträchtigt: sei es zur Verteidigung und «Durchziehung» oder zur Bekämpfung von Vorlagen. Dabei wird Entscheidendes von der inneren Freiheit der Mehrheitsfraktion und ihrer einzelnen Mitglieder und der Freiheit abhängen, die sie sich gegenüber der Regierung wahren.208 198 Trotz relativ starker Polarisierung wurden in den Jahren 1974—78 nicht wenige Regierungsvorlagen vom Parlament und seinen Kommissionen gründlich überarbeitet: z. B. Finanzhaushaltsgesetz (LProt 1974 II 327ff. und III 489ff.), Gesetz über die Förderung des landwirtschaftlichen Bauwesens (LProt 1974 III 644ff. und LProt 1975 II 327ff.), Wasserrechtsgesetz (LProt 1975 I 164ff. und LProt 1976 III 598ff. und III 609ff.), Denkmalschutzgesetz (LProt 1976 I 18ff. und I 55ff. sowie LProt 1977 I 79ff.). Das Parlament nahm vor 
Ab- 156
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.