Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

b) Gesellschaftlicher Unterbau Solche klare parteipolitische Rollentrennung (Lager der Regierung gegen Lager der Opposition) in den Institutionen ist, wie Arend Lijp- hart258 dartut, auf die Dauer nur möglich bei einem relativ homogenen gesellschaftlichen Unterbau. Ist auch die Gesellschaft in verschiedene ethnische, sprachliche, religiöse, weltanschauliche Segmente gespal­ ten259, sind die Stabilität und der Zusammenhalt eines Staatswesens in Gefahr, wenn nicht im politischen Überbau durch die politischen Kräfte Formen der Zusammenarbeit (Konkordanzsystem) gesucht werden. Bei einem gewissermassen homogenen gesellschaftlichen Un­ terbau dagegen (Lijphart sieht dies vor allem im angloamerikanischen Raum verwirklicht), liegt eine klare politische Rollentrennung (Rol- «in sich und in ihrer Wechselwirkung aufeinander die mannigfaltigen sozialen Kräfte» auffangen, formieren, ausgleichen und «so die Sichtung und Vorfor­ mung der Grundfragen für die politische Entscheidung» leisten (Prinzip, 245) und ihre Teilfunktion in einem grösseren Mischsystem akzeptieren und dienen, kommt das feine System der Teilung der Gewalten verbunden mit der parla­ mentarischen Repräsentation, das sich in Jahrhunderten entwickelt hat, nicht zum Einsturz. Dieses System ist «im Kampf mit der Exekutive und ihrem An­ spruch auf ausschliessliche Repräsentation der nationalen Einheit entstanden und fand seine Mitte in der Stellung der parlamentarischen Versammlung. Sie ver­ körpert die Prinzipien des freiheitlichen Staates in besonderer Weise: den Kon­ sens des Volkes, die Aufrichtung eines überlegten Systems der ,checks and balances', die Bindung alier an die Verfassung und das im Gesetz geprägte Recht. In ihrer Mittelstellung zwischen Volk und Staatsleitung, in ihrer Zu­ sammensetzung aus einer Zahl von Personen, die mannigfache Regionen, Inter­ essen und Meinungen vertreten, führt die repräsentative Versammlung die stets bestehende Notwendigkeit vor Augen, dass politische Herrschaft von wenigen über viele geführt wird. Aber das repräsentative Prinzip unterstellt die Bestim­ mung des leitenden politischen Personenkreises, der in der Hauptsache aus ihrem Schosse hervorgeht, einer immer erneuten Zustimmung der Wählerschaft. Es bedeutet Auswahl der Personen, aber mit offenem Zugang, politische Ent­ scheidung durch einen leitenden Kreis, aber in offener Auseinandersetzung der Meinungen und Gruppen. Das repräsentative Prinzip kann mit Elementen un­ mittelbarer Volksentscheidung zusammenwirken, in ihnen sogar eine Verstär­ kung seiner Legitimation suchen, aber es geht weder mit der cäsaristischen Kon­ zentration der Repräsentation in der Exekutive noch mit der täuschenden Vor­ stellung einer Selbstregierung des Volkes im Gedanken der Identität, mit der Berufung auf einen stets präsenten, allmächtigen und rechtlich unbeschränkten Volkswillen zusammen. So wird es richtig sein, wenn man das Geschick des modernen freiheitlichen Staates mit dem seiner Parlamente für unlöslich ver­ bunden hält.» (Prinzip, 246) !SS Lijphart (6ff.), der sich diesbezüglich insbesondere auf Gabriel A. Almond stützt (Comparative Political Systems, in: The Journal of Poürics, 18 Nr. 3 (August 1956), 391 ff. 559 Gleichgültig, ob die einzelnen Gruppen horizontal-territorial «sektionalisiert» (z. B. Wallonen in Südbelgien, Flamen in Nordbelgien) oder in vermischter Ge­ sellschaft vertikal nach ideologischer oder anderer Zugehörigkeit «versäult» (z. B. katholisches und sozialistisches Lager in Österreich) sind. 131
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.