Volltext: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments

1. Kapitel: Einleitung I. Bisherige Entwicklung Während das 19. Jahrhundert und die Zeit bis zur Verfassung von 1921 in Liechtenstein von einem eindrücklichen Ringen um den Aus­ bau der politischen Volksrechte und die Einführung, Festigung und Verstärkung des Parlaments1 als Volksvertretung gekennzeichnet waren,2 ist die Entwicklung nachher zu einem gewissen Stillstand ge­ kommen. Weder wurden die politischen Volksrechte den demokrati­ schen Anforderungen entsprechend auf die Frauen ausgedehnt, noch gelang es, die numerische Grösse, die Funktionsfähigkeit und die or­ ganisatorischen Möglichkeiten des Parlaments der gewachsenen Be­ völkerungszahl und den gesteigerten Aufgaben entsprechend anzu­ passen. 1939 erfolgte der Übergang vom Majorz- zum Verhältnis­ wahlsystem. Kleinere Reformen fügten sich später an. Sie reichten nicht aus, grundlegende Verbesserungen herbeizuführen. Schon 1919 wurde vergeblich der Versuch unternommen, die seit 1862 bestehende Zahl von 15 Abgeordneten auf 20 zu erhöhen.3 19454 und 19725 folgten, wiederum ohne Erfolg, weitere Anläufe zur Erweite­ rung des Landtags auf 21 Abgeordnete. Das Volk verwarf die Vorla­ gen. Die Einführung des aktiven und passiven Frauenstimmrechts auf Landesebene scheiterte in zwei Volksabstimmungen.6 1962 wurde die 1 In dieser Arbeit werden die Begriffe Parlament und Landtag gleichbedeutend verwendet. Landtage sind heute im herrschenden deutschen Sprachgebrauch Par­ lamente von Gliedstaaten (deutsche und österreichische Bundesländer), nicht von souveränen Staaten. Daher gilt der von der Verfassung verwendete Name Landtag im staatlichen Aussenverhältnis gelegentlich als irreführend und nach­ teilig. Gleichwohl sprechen die grosse Tradition und die bedeutenden Leistungen für Volk und Staat, die mit dem Namen Landtag verbunden sind, auch in Zukunft für die Beibehaltung des über 100 Jahre alten Namens. 2 Vgl. Beiträge Rupert Quaderer, Peter Geiger und Herbert Wille, in: LPS 8. ' Volksabstimmung vom 2. 3. 1919: 711 Ja/863 Nein, vgl. Statistisches Jb 1980, 267. 4 Volksabstimmung vom 18. 3. 1945: 498 Ja/1899 Nein, vgl. Statistisches Jb 1980, 268. s Volksabstimmung vom 2. 7. 1972: 1375 Ja/1449 Nein, vgl. Statistisches Jb 1980, 270. 6 Volksabstimmung vom 28. 2. 1971 und 11. 2. 1973: 1816 Ja/1897 Nein bzw. 1675 Ja/2156 Nein, vgl. Statistisches Jb 1980, 270. 13
	        

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