Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2000) (99)

lagen der Familie Hohenems einigermassen saniert werden. Jakob Hannibal III. starb 1730 im hohen Alter von 78 Jahren. Da sowohl sein Sohn Franz Rudolf (1686-1756) als auch sein Neffe Franz Wil- helm III. (1692-1759), der Sohn von Aloisia geb. Liechtenstein, von der noch zu sprechen sein wird, ohne männliche Nachkommen blieben, starb das Haus Hohenems 1759 aus. In der liechtensteinischen Geschichtsschreibung, insbesondere bei Otto Seger, besteht eine Tendenz, die Landesgeschichte unter dem Haus Hohenems möglichst düster zu zeichnen, um dann die Fortset- zung unter den Fürsten von Liechtenstein umso heller erstrahlen zu lassen. Hier zeigen neuere For- schungen ein etwas differenzierteres Bild: Das 17. Jahrhundert, das «unglücklichste Jahrhundert» in der Geschichte Liechtensteins, war aufgrund der verschiedenen Kriege, der Pest, der Hexenprozesse eine harte Zeit, aber die Schuld dafür liegt wohl weniger in persönlichen Verfehlungen grausamer Landesherren als in den Zeitumständen. Eine de- taillierte und fundierte Aufarbeitung dieser Epoche ist aber erst noch zu leisten. Die bereits erwähnte Arbeit von Manfred Tschaikner zu den Hexenpro- zessen zeigt aber, dass in österreichischen Archi- ven wohl noch wichtige Quellen zur Landesge- schichte zu finden sind, die bis heute nicht ausge- schöpft wurden. Die wachsende Verschuldung unter den letzten Grafen von Hohenems war keineswegs nur auf Un- fähigkeit, übertriebenen Luxus und charakterüche Mängel der Grafen zurückzuführen, dafür gab es auch strukturelle Ursachen. Das zeigt sich etwa daran, dass sich auch unter der kaiserlichen Zwangsadministration die Verhältnisse nicht bes- serten, sondern die Verschuldung weiter wuchs. Wer aus Steinen kein Geld schlagen und aus den Bergen kein Gold graben könne, der werde Vaduz nicht helfen können, heisst es in den Quellen.38 Wichtige Gründe für die wachsende Verschuldung waren, dass im 17. Jahrhundert die hohen Einnah- men aus dem Militärunternehmertum ausblieben. Die verschiedenen Kriege des 17. Jahrhunderts trieben die Kreis- und Reichsanlagen in die Höhe. Die Einnahmen der Grafen konnten jedoch nicht 
erhöht werden, da deren Höhe in den Urbaren fest- gelegt war. Dazu kam eine allgemeine Agrarkrise, die den Wert dieser Einnahmen verminderte. Die Ausgaben hingegen wollten die Flohenemser nicht vermindern, da sie dies mit ihrem Stand und Anse- hen nicht vereinbaren konnten. Karl Heinz Bur- meister betont, dass man die Hohenemser nicht einfach als «Musterbeispiele kleinstaatlicher Des- poten» sehen dürfe: «Wer je die noch heute im Em- ser Schloss bewahrte, mehrere hundert Bände zählende juristische Bibliothek gesehen hat, muss den Grafen von Ems die ernsthafte Absicht zubilli- gen, ihre Verwaltung nicht nach Willkür, sondern nach Rechtsgrundsätzen ausgeübt zu haben.»39 Tschaikner betont, dass bei den Hexenprozessen die erforderlichen Gutachten eingeholt wurden und deshalb die Kritik im Salzburger Gutachten (aus der Sicht der zeitgenössischen Juristen betrachtet) teilweise danebengehe.40 Volker Press hat in seinen Arbeiten ebenfalls herausgestrichen, dass die Ver- schuldung der Hohenemser kein Einzelfall war, sondern dass sie das Schicksal vieler kleiner Adels- familien in Südwestdeutschland teilten. 18
	        

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